Abschnitt 6.7 - 6.7 Entwässerungseinrichtungen
Der Wasserstand von Entwässerungseinrichtungen ist regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls fehlendes Wasser zu ergänzen.
Bei der Kontrolle sind die Angaben des Herstellers zu beachten.
Der Wasserstand von Entwässerungseinrichtungen ist regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls fehlendes Wasser zu ergänzen.
Bei der Kontrolle sind die Angaben des Herstellers zu beachten.