DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

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Anhang 1 - Prüfung von Arbeitsmitteln, Auszug aus den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"

Tabelle 13 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen

ArbeitsmittelPrüffristPrüfumfang
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest)alle 4 JahrePrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungalle 6 MonatePrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros: 1 mal pro Jahr in Büros: alle 2 JahreWird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte "Prüffrist" angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich.
Regale (auch kraftbetrieben)1 mal pro JahrZustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung

Tabelle 14 Bewährte Fristen zur Inaugenscheinnahme vor der Verwendung und der Funktionsprüfung

ArbeitsmittelFristUmfang der Inaugenscheinnahme/Funktionskontrolle
Leiternvor jedem GebrauchSichtprüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit

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