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Abschnitt 11.4 - Geldtransportsysteme

Zum Anreizabbau bei Geldtransporten können von Unternehmern Geldtransportbehältnisse/-koffer beschafft werden, die bei dem Versuch, diese unberechtigt zu öffnen, den Inhalt einfärben. Diese Behältnisse sind auch mit Ortungssystemen erhältlich. Der zuständige Unfallversicherungsträger stellt eine Liste zugelassener Behältnisse zur Verfügung.