DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Betonbohr- und -sägearbeiten

Betonbohr- und -sägearbeiten dienen der Herstellung von Öffnungen und dem Abbruch von Bauteilen. Durch die Verwendung von Diamantwerkzeugen ist es möglich, Beton und Mauerwerk sicher, erschütterungsarm und bei korrektem Einsatz auch staubarm zu bearbeiten. Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen insbesondere durch bewegte Maschinenteile, Absturz, Lärmbelastung und Zwangshaltungen. Gestalten Sie die Arbeitsplätze unter Beachtung ergonomischer Regeln. Verwenden Sie geeignete Hilfsmittel zur Erleichterung der Handhabung sowie des Transportes schwerer Maschinen- und Bauteile.

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Abb. 104
Kernbohrgerät

ccc_3659_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

ccc_3659_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-016 "Umgang mit Leitern und Tritten"

ccc_3659_30.jpgGefährdungen

Bei der Durchführung von Betonbohr- und -sägearbeiten bestehen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Gefährdungen:

  • unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallende gelöste Bauteile, Herabfallen mangelhaft befestigter Diamantbohrgeräte, Führungsschienen, Umlenkrollen

  • ungeschützt bewegte Maschinenteile z. B. bei Nichtbenutzung von Schutzabdeckungen

  • unkontrolliert bewegte Teile z. B. Reißen des Diamanttrennseiles

  • Absturz

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen

  • Stromschlag z. B. Anbohren von spannungsführenden Leitungen

  • Lärm

  • Staub

  • schwere dynamische Arbeit und Zwangshaltung z. B. manuelle Handhabung von Lasten

ccc_3659_31.jpgMaßnahmen

Betreiben von Betonbohr- und -sägemaschinen

Wählen Sie eine geeignete Maschine für die vorgesehenen Arbeiten aus. Kontrollieren und prüfen Sie, dass nur CE-gekennzeichnete Arbeitsmittel eingesetzt und dass die Bedienungsanleitungen der Hersteller beachtet werden. Verwenden Sie nur Werkzeuge, die für die jeweilige Maschine und das zu bearbeitende Bauteil geeignet sind. Beachten Sie insbesondere die max. Umdrehungszahl, Laufrichtung, Durchmesser und Einsatzbedingungen.

Befestigen Sie die Führungsschienen und Grundplatten der Betonbohr- und -sägemaschinen sicher. Verwenden Sie geeignete Dübel entsprechend des Befestigungsuntergrundes. Vermeiden Sie eine Biegebeanspruchung der Befestigungsbolzen durch winkelgerechten Einbau der Dübel.

Überprüfen Sie, dass die herstellerseitig vorgeschriebenen Schutzabdeckungen der Werkzeuge durch Ihre Beschäftigten benutzt und richtig eingestellt werden. Die Werkzeuge sind vor dem Beginn der Arbeiten auf mögliche Risse, Verschleiß und sonstige Beschädigungen zu überprüfen.

Lassen Sie vor Schneidbeginn das Werkzeug leerlaufen.

Anforderungen an das Bedienpersonal von Maschinen

Bestimmen Sie, welche Beschäftigen Ihre Betonbohr- und -sägemaschinen bedienen dürfen. Befähigen Sie Ihre Beschäftigten entsprechend durch eine Einweisung und geben Sie ihnen die Möglichkeit, Lehrgänge zu besuchen.

Machen Sie Ihre Beschäftigten auf die Gefahren durch einen unsachgemäßen Betrieb der Maschinen aufmerksam, z. B. durch eine nicht ausreichende Befestigung der Maschinen. Unterweisen Sie dazu Ihre Beschäftigten regelmäßig.

ccc_3659_26.jpgNutzen Sie die Fortbildungsangebote des Fachverbandes Betonbohren und -sägen Deutschland e.V. und der Bildungswerke der Bauindustrie.

Arbeiten in umschlossenen Räumen

Sorgen Sie für eine ausreichende Lüftung bzw. künstliche Belüftung.

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Abb. 105
Betonsägearbeiten

Verwenden Sie bevorzugt Maschinen mit Elektro- oder Hydraulikantrieb und vermeiden Sie den Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren in umschlossenen Räumen (Gefahr von Sauerstoffmangel und giftigen Gasen).

Absturzsicherung

Vergewissern Sie sich vor Auftragsannahme, dass keine Absturzgefahren für Ihre Beschäftigen bestehen. Klären Sie mit Ihrem Auftraggeber ab, wer für eventuell notwendige Absturzsicherungen zuständig ist.

Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsplätze für die vorgesehenen Betonbohr- und -sägearbeiten über geeignete Verkehrswege erreichbar sind.

Beachten Sie, dass die Arbeitsplätze tragfähig und von Hindernissen beräumt sind.

Sichern Sie nicht zu betretende Bereiche durch feste Absperrungen.

Hochgelegene Arbeitsplätze

Gestalten Sie Ihre Arbeitsplätze ergonomisch. Verwenden Sie zur Vermeidung von Zwangshaltungen Ihrer Beschäftigten geeignete Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Diese müssen für die Belastung durch Personen, Maschinen und die abzulegenden Bauteile ausgelegt sein.

Sollte Ihr Auftraggeber die Gerüste bauseits stellen, vergewissern Sie sich über den betriebssicheren Zustand der Gerüste.

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Abb. 106
Seilsäge

Leitern sind grundsätzlich kein sicherer Arbeitsplatz für Betonbohr- und -sägearbeiten. Daher dürfen Leitern nur im Ausnahmefall verwendet werden.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte dürfen nur an Anschlusspunkten (30-mA-Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorgeschaltet) angeschlossen werden. Das ist in der Regel ein geprüfter Baustromverteiler mit entsprechender RCD. Sollte bei Ihrem Auftraggeber kein geprüfter Baustromverteiler vorhanden sein, verwenden Sie vorhandene Steckdosen unter Zwischenschaltung z. B. eines PRCD-S. Beim Betrieb von frequenzgesteuerten Arbeitsmitteln dürfen nur RCDs des Typs B verwendet werden. Ist keine allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vorhanden, muss dem frequenzgesteuerten Betriebsmittel eine mobile allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mind. vom Typ B vorgeschaltet werden.

Vergewissern Sie sich, dass sich keine elektrischen Leitungen und Anlagen in Ihren Bohr- und Sägebereich befinden. Stellen Sie die Spannungsfreiheit möglicher elektrischer Leitungen und Anlagen vor Beginn der Arbeiten sicher.

Sicherung Bauteile

Stellen Sie sicher, dass die Standsicherheit der zu bearbeitenden Bauteile durch Unterstützungen, Aufhängungen oder Abspannungen jederzeit gewährleistet ist. Sichern Sie Gefahrenbereiche, in die abgetrennte Teile fallen können. Sperren Sie diese Bereiche ab bzw. sichern Sie sie durch Warnposten.

Mineralischer Staub

Sorgen Sie für staubarmes Arbeiten durch Nassschneid- und Nassbohrverfahren bzw. durch Einsatz einer effektiven Absaugung.

Handabbruchwerkzeuge sind nur in Verbindung mit Absaugeinheiten und Bauentstaubern zu verwenden.

Lärmschutz

Verwenden Sie Maschinen, Geräte und Werkzeuge mit möglichst geringen Schallemissionswerten. Während der Bohr- und -sägearbeiten sollen sich keine weiteren Personen im Lärmbereich aufhalten.

Wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) überschritten wird, müssen Sie Ihren Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.

Weisen Sie Ihre Beschäftigten an, den zur Verfügung gestellten Gehörschutz zu benutzen.

Transport von Bauteilen

Bewegen Sie schwere Lasten nur mit geeigneten Hebezeugen und Transportmitteln.

Wenn das Tragen von Lasten unvermeidbar ist, stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten die Lasten möglichst beidseitig und dicht am Körper tragen.

ccc_3659_26.jpgTrainieren Sie mit Ihren Beschäftigten das richtige Heben und Tragen, um unnötige Belastungen der Wirbelsäule zu vermeiden.

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Abb. 107
Elektroverteiler mit allstromsensitiver (Typ B) RCD