Abschnitt 5.10 - 5.10 Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sicher, "wo gehobelt wird, da fallen Späne", doch dürfen darunter weder die Qualität der Arbeit noch die Sicherheit leiden. Und letztlich wird auch der Eindruck Ihrer Kunden von den Verhältnissen an den Arbeitsplätzen mitbestimmt, häufig nicht zum Positiven.

Aufgaben des Unternehmers

  • Sind die Verkehrswege und Arbeits- bzw. Lagerbereiche ausreichend bemessen (ggf. auch gekennzeichnet)?

  • Sind die Flucht- und Rettungswege deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet und werden sie auch ständig freigehalten?

  • Sind die Zugänge zu Notfalleinrichtungen, wie Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Elektroverteilungen und Schaltkästen, sicher freigehalten und sind deren Standorte gekennzeichnet?

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  • Werden Beleuchtungskörper, Signaleinrichtungen, Durchsichtöffnungen, Fenster usw. stets sauber gehalten und auftretende Schäden sofort beseitigt?

  • Sind die Durchsichtöffnungen an Türen, Toren usw. nicht verkratzt oder blind?

  • Überprüfen die Vorgesetzten die zur Ordnung und Sauberkeit angeordneten Maßnahmen?

Aufgaben Ihrer Mitarbeiter

  • Sind den Mitarbeitern die Bereiche bekannt, für deren Sauberkeit sie zuständig sind?

  • Halten Ihre Mitarbeiter die Entsorgungswege zum getrennten Sammeln von Abfällen ein?

  • Wird angeliefertes Material so schnell wie möglich an die Lagerplätze weitergeleitet?

  • Sind die Führer von Flurförderzeugen und Kranen angewiesen, Verkehrswege - auch nicht kurzzeitig - mit Material zu verstellen?

  • Beachten die Mitarbeiter die Hygienevorschriften, z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen?

  • Benutzen Ihre Mitarbeiter in den Pausen die dafür vorgesehenen Sozialräume?

  • Wird stark verschmutzte sowie ölige oder fettige Arbeitskleidung sofort gewechselt?

Dies bedeutet für Sie als Unternehmer, das betriebliche Umfeld so zu gestalten und zu organisieren, dass Ordnung und Sauberkeit gehalten werden können. Und natürlich sind auch Ihre Mitarbeiter mit in der Pflicht, ihren Arbeitsbereich entsprechend zu bewahren.

Weitere Informationen:

"Grundsätze der Prävention" (BGV A1)

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