Abschnitt 1 TRGL 221 - Allgemeines (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Maschinen und ihre Ausrüstungsteile müssen so beschaffen sein, daß sie den bei der vorgesehenen Betriebsweise zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen.