DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C8.3 - Zweiseitiger, ungleicharmiger Hebel

  • Aus dem Hebelgesetz folgt, dass bei ungleich langem Kraft- und Lastarm entsprechend ungleich große Kräfte am Hebel erreicht werden.

  • Beispiel: Mit einer Brechstange 1 500 DIN 14 853 soll eine Last von 7 000 N (700 kg) angehoben werden. Bei einem Lastweg (l) von 0,1 m und einem Kraftweg (k) von 1,4 m errechnet sich die aufzubringende Kraft (F) wie folgt:

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Zweiseitiger, ungleicharmiger Hebel