Abschnitt C8.3 - Zweiseitiger, ungleicharmiger Hebel
Aus dem Hebelgesetz folgt, dass bei ungleich langem Kraft- und Lastarm entsprechend ungleich große Kräfte am Hebel erreicht werden.
Beispiel: Mit einer Brechstange 1 500 DIN 14 853 soll eine Last von 7 000 N (700 kg) angehoben werden. Bei einem Lastweg (l) von 0,1 m und einem Kraftweg (k) von 1,4 m errechnet sich die aufzubringende Kraft (F) wie folgt:
Zweiseitiger, ungleicharmiger Hebel