DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

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Abschnitt 13.3 - 13.2 Zusätzliche Anforderungen an die Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern

In Fahrradanhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von einer mindestens 16 Jahre alten Person befördert werden. Für die Beförderung eines behinderten Kindes entfällt die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr.

Achten Sie darauf, dass die Hände und Füße der Kinder nicht in die Speichen oder andere bewegte Teile geraten können.