TRD 612 - TR Dampfkessel 612

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Abschnitt 3 TRD 612 - Anforderungen an die Wasserqualität (1)

Das Kreislaufwasser muß bestimmte Anforderungen erfüllen, um Heißwassererzeuger sicher betreiben zu können. Diese Anforderungen werden beeinflußt durch

  • Bauart des Heißwassererzeugers,

  • Qualität des Füll- und Ergänzungswassers,

  • Betriebsbedingungen.

Heißwassersysteme werden mit salzarmem oder salzhaltigem Kreislaufwasser betrieben. Langjährige Betriebserfahrungen haben gezeigt, daß die Betriebsweise mit salzarmem Wasser Vorteile bietet, da mögliche Probleme durch sauerstoffbedingte Korrosion verringert werden. Daher kann bei Betrieb mit salzarmem Kreislaufwasser die Konditionierung vereinfacht und auf den Einsatz von Sauerstoffbindemitteln weitgehend verzichtet werden.

Für das Kreislaufwasser gelten die in der Tafel 1 genannten Richtwerte. Im übrigen sollen Füll- und Ergänzungswasser so aufbereitet sein, daß sie frei von Erdalkalien (Härte) sind. Das Kreislaufwasser soll von Erdalkalien freigehalten werden (Richtwert < 0,02 mmol/l) und klar sowie frei von suspendierten Stoffen sein. Dies ist gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)