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Abschnitt 7.5 - 7.5 Baustellenfahrzeuge

Häufig eingesetzte Baustellenfahrzeuge sind zum Beispiel Teleskop- und Gabelstapler.

Beim Einsatz ist besonders auf Folgendes zu achten:

  • Bedienen der Fahrzeuge nur von unterwiesenen und vom Unternehmer beauftragten, mindestens 18 Jahre alten Personen

  • Tragfähigkeitsangaben beim Beladen und Aufnehmen von Lasten beachten.

  • Fahrzeug nur auf tragfähigem Untergrund verfahren.

  • Fahrzeuge möglichst mit Niveauausgleich einsetzen.

  • Fahrerrückhalteeinrichtung (z. B. Kabine, Sicherheitsgurt) verwenden.

  • Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich verhindern.

  • Einweiser und Einweiserinnen einsetzen, wenn die/der Geräteführende die Last nicht beobachten kann.

  • Personen nur mitnehmen, wenn für sie Sitze vorhanden sind und das Mitfahren durch den Unternehmer oder die Unternehmerin geregelt ist.

  • Beim Befahren von Steigungen und Gefällen die Last immer bergseitig führen.

  • In Betriebspausen das Fahrzeug gegen unbefugtes Benutzen sichern, z. B. durch Abziehen des Zündschlüssels.

  • Bei Mehrzweckfahrzeugen ("Teleskoplader") die Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers für den jeweiligen Einsatzfall beachten.

Weitere Informationen enthalten zum Beispiel:

  • DGUV Vorschrift 68 und 69

    "Flurförderzeuge"

  • DGUV Information 208-004

    "Gabelstapler"

  • DGUV Information 214-003

    "Ladungssicherung auf Fahrzeugen"

  • DGUV Grundsatz 308-001

    "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"

Hubarbeitsbühnen dienen dem Transport von Personen. Müssen in Ausnahmefällen Lasten mittransportiert werden (Abbildung 28), ist insbesondere darauf zu achten, dass

  • die zulässige Belastung nicht überschritten wird und

  • die Lasten nicht über die Umwehrung des Arbeitskorbs ragen.

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Abb. 28
Fassadenarbeiten mit Materialtransport

Weitere Informationen enthalten zum Beispiel:

  • Abschnitt 4.8.2, Seite 22, dieser DGUV Information

  • die DGUV Information 201-026

    "Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten"

  • die DGUV Information 208-019

    "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"