TRD 320 - TR Dampfkessel 320

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Abschnitt 5 TRD 320 - Berechnung gegen vorwiegend ruhende Innendruckbeanspruchung (1)

5.1. Höchstwerte der Beanspruchung können auftreten.

(1) in den Ecken,

(2) in der Mitte der Seitenfläche,

(3) im Steg zwischen zwei Ausschnitten, wobei je nach Anordnung der Ausschnitte die Berechnung für die mit I bis III im Bild 1 gekennzeichneten Stullen durchzuführen ist.

5.2. Entsprechend den Ausführungen unter Nummer 5.1 wird die Wanddicke ermittelt

(1) in den Ecken zu

320f4

(2) in der Mitte einer Seitenfläche zu

320f5

(3a) im Steg zwei Schnitten in der Mitte der Seitenfläche (Bild 1 Schnitt I-I) zu

320f6

(3b) in den schrägen Stegen (Bild 1 Schnitt II-II) zu

320f7

(3c) in den Stegen bei außermittigen Ausschnittreihen (Bild 1 Schnitt III-III) wobei t nicht größer als 0,5b sein darf, zu

320f8

5.3. Der Verschwächungsbeiwert beträgt für zwei benachbarte Ausschnitt I-I bzw. III-III

320f9

nach Bild 1 Schnitt II-II

320f10

und für einen Einzelausschnitt

320f11

5.4. Ergibt sich nach Gl. (9) bzw. (10) ein größerer Wert als nach Gl. (11), dann ist in die Gleichung (6) bis (8) statt vL nach Gl. (9) bzw. v theta nach Gl. (10) vA nach Gl. (11) einzusetzen.

5.5. Die Berechnungsbeiwerte BK, BW und BZ sind den Bildern 2, 3 und 4 zu entnehmen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)