DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Demontage von technischen Anlagen

Die Demontage technischer Anlagen umfasst in der Regel den Rückbau von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen. Hierbei bestehen insbesondere spezifische Gefährdungen durch in Rohrleitungen oder Anlagenteilen enthaltene Gefahrstoffe. Stellen Sie sicher, dass die zu demontierenden technischen Anlagen energiefrei sind, das bedeutet, dass keine Gefahren durch gespeicherte Energien für die Beschäftigten bestehen.

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Abb. 113
Demontage Kessel

ccc_3659_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 524) "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"

  • DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche"

ccc_3659_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

  • DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen"

  • DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"

  • DGUV Information 209-011 "Gasschweißer"

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Abb. 114
Rückbau Rohranlage

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Abb. 115
Brennschneidarbeiten

ccc_3659_30.jpgGefährdungen

Bei der Demontage von technischen Anlagen bestehen zusätzlich zu den bereits genannten Gefährdungen bei allgemeinen Demontagearbeiten insbesondere weitere Gefährdungen durch:

  • gespeicherte Energien in Form von:

    • Überdruck in Anlagenteilen

    • chemischer Prozessstoffe

    • elektrische Energie

  • Gefahrstoffe, wie z. B. Asbest, PCB, PAK und thermisch belastete KMF

  • Brand- und Explosionsgefährdungen

  • Zwangshaltungen, manuelle Handhabung von Lasten z. B. bei beengten Platzverhältnissen

ccc_3659_31.jpgMaßnahmen

Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:

Arbeitsvorbereitung

Stellen Sie vor Demontagebeginn sicher, dass die Anlage fachgerecht stillgesetzt und gegen Wiedereinschalten gesichert ist. Dazu gehört auch die Gewährleistung der Energie- und Medienfreiheit. Dieser Zustand ist für den gesamten Zeitraum der Arbeiten sicherzustellen.

Wenn möglich, lassen Sie sich dies durch den Betreiber der Anlage schriftlich bestätigen.

Treffen Sie bei Demontagen unter beengten Platzverhältnissen detaillierte Festlegungen zum Ablauf und den zu verwendeten Hilfsmitteln.

Gefahrstoffe und Biostoffe

Vor Demontagearbeiten sind technische Anlagenteile, die Gefahrstoffe enthalten, zu entleeren und zu reinigen (Arbeiten in kontaminierten Bereichen), Schadstoffe wie z. B. Asbest oder schadstoffhaltige Isoliermaterialien sind ebenfalls zuvor zu entfernen.

Erkundigen Sie sich beim Betreiber der Anlage bzw. dem Auftraggeber, inwieweit noch Betriebsstoffe, wie z. B. Öle oder Chemikalien, in den technischen Anlagen enthalten sind. Überprüfen Sie diese Angaben vor Aufnahme der Arbeiten.

Erstellen Sie auf Grundlage des vom Auftraggeber bereit zu stellenden Arbeits- und Sicherheitsplanes Ihre Gefährdungsbeurteilung und legen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen fest. Stellen Sie bei Antreffen unbekannter Substanzen die Arbeit unverzüglich ein und informieren Sie Ihren Auftraggeber.

Erstellen Sie Betriebsanweisungen für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen.

Halten Sie Notfallinformationen für Einsatzkräfte bei Havarien vor und erstellen Sie einen Alarmplan.

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Abb. 116
Demontagehilfe

Prüfen Sie die Dichtheit und die Beschaffenheit von Gebinden vor deren Handhabung bzw. Umlagerung.

Legen Sie geeignete Zwischenlagerungsplätze für gefährliche bzw. kontaminierte Anlagenteile fest.

Brand- und Explosionsschutz

Beachten Sie mögliche Brand- und Explosionsgefährdungen und sorgen Sie für entsprechende Schutzmaßnahmen. Denken Sie dabei auch an eventuell in Anlagenteilen enthaltene brennbare Reststoffe.

Sorgen Sie während der Schweißarbeiten für eine Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel.

Schweiß- und Brennschneidarbeiten

Entfernen Sie vor Schweiß- und Brennschneidarbeiten alle brennbaren Stoffe aus der gefährdeten Umgebung. Decken Sie nicht entfernbare brennbare Teile ab.

Legen Sie die Trennschnitte so fest, dass keine Gefährdungen für Ihre Beschäftigten entstehen.

Sichern Sie Gasflaschen gegen Umsturz und lagern Sie diese nicht auf Verkehrswegen. Schützen Sie Gasschläuche vor mechanischen und thermischen Beanspruchungen.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Schweißpersonal die Persönlichen Schutzausrüstungen, wie Schutzbrillen, Schutzhandschuhe und Schweißerschürze benutzen.

Bei Schweiß- und Brennschneidarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen.

In Abhängigkeit von den Materialien und dessen eventuellen Beschichtungen sowie dem Schweiß- bzw. Brennschneidverfahren können Gase und Partikel in unterschiedlichen Konzentrationen freigesetzt werden. Wählen Sie vorrangig emissionsarme Schweiß- und Schneidverfahren aus.

Sorgen Sie gegebenenfalls für lüftungstechnische (z. B. Absaugungen an der Entstehungsstelle), organisatorische (z. B. Arbeitsablauf ) und personenbezogene (z. B. fremdbelüftete Schweißerschutzhelme) Schutzmaßnahmen.

ccc_3659_11.jpgBesondere Anforderungen bei Schweißarbeiten in engen Räumen finden Sie im Baustein C 411 der BG BAU.

Hilfsmittel

Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Hilfsmittel (z. B. Winden, Hub- und Zuggeräte, Schwerlastrollen) zur Demontage und zum Transport zur Verfügung.

Weisen Sie Ihre Beschäftigten in die ordnungsgemäße Verwendung der Hilfsmittel ein.

Elektrische Gefährdungen

Stellen Sie die Spannungsfreiheit der Anlage und ihrer Teile fest.

Da die elektrische Gefährdung in engen und leitfähigen Umgebungen besonders groß ist, verwenden Sie als Zusatzschutz Trenntransformatoren oder betreiben Sie Ihre Arbeitsmittel mit Schutzkleinspannung.

ccc_3659_26.jpgFür jedes Arbeitsmittel muss ein separater Trenntransformator verwendet werden.

Prüfen Sie Ihre eingesetzten elektrischen Arbeitsmittel regelmäßig entsprechend den in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüfintervallen.

ccc_3659_26.jpgBei der Demontage von technischen Anlagen ist eine gewissenhafte Ermittlung der bisherigen Funktion und der Nutzung der zu demontierenden bzw. abzubrechenden Anlagenteile zu beachten. Ziehen Sie gegebenenfalls eine Fachplanerin bzw. einen Fachplaner zur Beratung hinzu. Holen Sie sich Unterstützung vom bisherigen Betreiber der Anlage.

Erstellen Sie die Abbruchanweisung (Demontageanweisung) mit allen notwendigen sicherheitstechnischen Angaben.