Abschnitt 5.3 - 5.3 Aufbau des Explosionsschutzdokumentes
Die Gefahrstoffverordnung gibt keine Form für das Explosionsschutzdokument vor. Der folgende Aufbau des Explosionsschutzdokumentes basiert auf dem ehemaligen Abschnitt E 6 "Explosionsschutzdokument" der EX-RL (DGUV Regel 113-001):
- 1.
Angabe des Betriebes/Betriebsteils/Arbeitsbereichs
- 2.
Verantwortliche Person für den Betrieb/Betriebsteil/ Arbeitsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge sowie mitgeltende Dokumente
- 3.
Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten
- 4.
Verfahrensbeschreibung
- 5.
Stoffdaten
- 6.
Beurteilung des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Gemische
- 6.1
Möglichkeit der Entstehung explosionsfähiger Gemische
- 6.2
Möglichkeit der Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
- 6.3
Festlegung von Bereichen, innerhalb derer gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können
- 7.
Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept)
- 7.1
Vermeidung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
- 7.2
Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen
- 7.3
Vermeidung wirksamer Zündquellen
- 7.4
Beschränkung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Ausmaß
- 7.5
Organisatorische Maßnahmen