DGUV Information 213-106 - Explosionsschutzdokument

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Aufbau des Explosionsschutzdokumentes

Die Gefahrstoffverordnung gibt keine Form für das Explosionsschutzdokument vor. Der folgende Aufbau des Explosionsschutzdokumentes basiert auf dem ehemaligen Abschnitt E 6 "Explosionsschutzdokument" der EX-RL (DGUV Regel 113-001):

  1. 1.

    Angabe des Betriebes/Betriebsteils/Arbeitsbereichs

  2. 2.

    Verantwortliche Person für den Betrieb/Betriebsteil/ Arbeitsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge sowie mitgeltende Dokumente

  3. 3.

    Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten

  4. 4.

    Verfahrensbeschreibung

  5. 5.

    Stoffdaten

  6. 6.

    Beurteilung des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Gemische

    1. 6.1

      Möglichkeit der Entstehung explosionsfähiger Gemische

    2. 6.2

      Möglichkeit der Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

    3. 6.3

      Festlegung von Bereichen, innerhalb derer gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können

  7. 7.

    Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept)

    1. 7.1

      Vermeidung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

    2. 7.2

      Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen

    3. 7.3

      Vermeidung wirksamer Zündquellen

    4. 7.4

      Beschränkung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Ausmaß

    5. 7.5

      Organisatorische Maßnahmen