DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 18.2 - 18.2 Handschutz der Bedienpersonen von Kalt-Handeinlegepressen

Um das sichere Arbeiten an handbeschickten Kalt-Pressen zu gewährleisten, muss je nach von der Presse gebotenem Sicherheitsniveau mindestens eine der folgenden Schutzmaßnahmen für Bedienpersonen getroffen sein:

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Abb. 36
Zulässige Schutzmaßnahmen für Bedienpersonen von handbeschickten Kalt-Pressen
* (Funktional) sichere Pressen laufen nicht unerwartet an und laufen beim gewollten Anhalten nicht durch

Verriegelte trennende Schutzeinrichtungen/bewegliche Verdeckungen, die keine Zuhaltung oder Durchlaufkontrolle aufweisen (oder bei denen gegenüber beweglichen Abschirmungen/Schutzschirmen weitere Überwachungen fehlen), dürfen ebenfalls nur an funktional sicheren Pressen eingesetzt werden.

Eine Ersatzmaßnahme zur kostengünstigen sicherheitstechnischen Ertüchtigung und Absicherung hydraulischer Handeinlegepressen sind Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung (eine pro Bedienperson) in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit.

Feste trennende Schutzeinrichtungen sind bei häufigen Werkzeugwechseln ungünstig; es ist dann vorhersehbar, dass sie nach den Werkzeugwechseln nicht wieder angebracht werden.

Wenn ein Verletzungsrisiko durch herausgeschleuderte Werkzeug- oder Werkstückteile besteht, müssen fangende Schutzeinrichtungen mit ausreichendem Rückhaltevermögen eingesetzt werden. Die konkrete Ausführung von fangenden Schutzeinrichtungen ergibt sich aus der Risikobeurteilung der Pressenherstellfirma oder im Nachrüstfall aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers oder der Betreiberin.

Unfallbeispiel - Mehrpersonenbedienung einer Presse
Beim Einlegen von Platinen in die Presse wurde durch einen zweiten Maschinenbediener dem Versicherten die linke Hand eingequetscht.

Damit bei Mehrpersonenbedienung von Handeinlegepressen alle geschützt sind, muss für jede Bedienperson eine technische Schutzmaßnahme ergriffen werden.

Es sind schwere und tödliche Handeinlegepressen-Unfälle vorgekommen, deren Ursache darauf zurückzuführen war, dass Personen ungeschützt mitgearbeitet haben.

Zur Information (vorrangig) der Pressen-Einrichtpersonen müssen Pressen mit Verwendungsbeschränkungen, zum Beispiel "Zugelassen nur für sichere Werkzeuge" gekennzeichnet sein.

Kennzeichnungen wie:

  • "Zugelassen nur für Einpersonenbedienung."

  • "Die Anzahl der zugeschalteten Zweihandschaltungen muss der Anzahl der an der Presse tätigen Personen entsprechen. Je an der Pressen tätiger Person eine Zweihandschaltung!"

werden auch den Pressen-Bedienpersonen eine Orientierung bieten.