DGUV Information 209-082 - Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 10 - 10 Betriebsanweisung

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Siehe auch DGUV Information 213-079, Abschnitt 2
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Die Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass den Beschäftigten für alle Gefahrstoffe schriftliche Betriebsanweisungen in einer für sie verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht werden. Das kann zum Beispiel durch den Aushang der Betriebsanweisungen an den Arbeitsplätzen erfolgen.

Die Betriebsanweisung ist eine auf die jeweilige Tätigkeit bezogene, verbindliche Arbeits- und Verhaltensanweisung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Daher muss die Betriebsanweisung alle relevanten Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen enthalten. Das sind:

  • Art der Tätigkeit mit dem betreffenden Gefahrstoff/Gefahrstoffgemisch

  • Exakte Bezeichnung des Stoffs/Gemischs, inkl. relevanter Trivialnamen

  • Gefahren für Mensch und Umwelt, die sich aus den Gefahrenpiktogrammen und den H- und EUH-Sätzen ergeben, sowie weitere Gefahren (zum Beispiel Gefahr einer Staubexplosion).

  • Die konkreten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die der Betrieb für diesen Stoff/dieses Gemisch festgelegt hat. Hier sollten, falls relevant, zur Verdeutlichung Hinweissymbole aufgeführt werden, wie zum Beispiel das Zeichen für "Rauchen verboten".

  • Das Verhalten im Gefahrenfall. Hier sollten auch entsprechende Telefonnummern aufgeführt sein.

  • Hinweise zur Ersten Hilfe in Bezug auf diesen Gefahrstoff. Hier sollen auch Ersthelfende und notwendige Sofortmaßnahmen bei Kontamination aufgeführt werden.

  • Hinweise zur Entsorgung

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Abb. 10.1
Zwei Mitarbeiter informieren sich anhand einer Betriebsanweisung

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Entwürfe von Betriebsanweisungen für verschiedene Gefahrstoffe sind im Internet abrufbar zum Beispiel unter:
ccc_1678_as_5.jpgwww.gischem.de (Gefahrstoffinformationssystem der BG RCI und der BGHM)
ccc_1678_as_5.jpgwww.wingisonline.de (Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU)
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Zusätzlich kann mit dem Modul "GisChem-Interaktiv" die Betriebsanweisung für jeden beliebigen Gefahrstoff anhand des Sicherheitsdatenblatts erstellt werden. Parallel kann die Gefährdungsbeurteilung für die Gefahrstoffe dokumentiert werden.