TRG 103 - TR Druckgase 103

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 TRG 103 - Erläuterungen (1)

3.1 Erläuterungen zu den Listen

SpalteErläuterungen
1Es ist die für die Kennzeichnung der flüssigen tiefkalten Druckgase auf Druckgasbehältern zulässige Bezeichnung angegeben. Die Erläuterung zur Spalte 1 der TRG 101 Nummer 3 gilt sinngemäß
2Für bestimmte Dampfdrücke (absolut) sind die Zustandsgroßen im Sättigungszustand (dampfförmig-flüssig) und - soweit erforderlich - die Füllfaktoren angegeben.
Für den angegebenen Druckbereich sind Zwischenwerte zu 2b bis 2d durch lineare Interpolation zu bestimmen. Für Drücke, die über den angegebenen Bereich hinausgehen, sind für 2b bis 2d Werte zugrunde zu legen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig auf Anfrage schriftlich mitgeteilt worden sind
aEs sind die Dampfdrücke (absolut) in kg/cm2 genannt. Der jeweils um "1" erniedrigte Wert (der äußere Überdruck ist als konstant mit 1 kg/cm2 anzunehmen) entspricht dem Betriebsdruck (Überdruck) in kg/cm2
bZu den Dampfdrücken (absolut) sind die Temperaturen in °C im Sättigungszustand angegeben
cZu den Dampfdrücken (absolut) sind die Flüssigkeitsdichten in kg/l im Sättigungszustand angegeben
dZu den Dampfdrücken (absolut) sind die Füllfaktoren in kg/l (vgl. die Erläuterung zur Spalte 6b der TRG 101 Nummer 3) angegeben
Die Füllfaktoren sind nicht angegeben für flüssige tiefkalte Druckgase. die weder brennbar noch giftig sind, weil für das Füllen dieser Behälter ein "Sicherheitsraum" nicht vorgeschrieben ist
Da bei flüssigen tiefkalten Druckgasen, die brennbar oder giftig sind, beim höchstzulässigen Betriebsdruck ein nicht mit flüssigem Gas gefüllter Sicherheitsraum von 5 % vorhanden sein muß, entsprechen die angegebenen Füllfaktoren dem 0,95fachen der zugehörigen und unter 2c genannten Flüssigkeitsdichten
3Es sind die Prüffristen nach § 15 Abs. 1 DruckgasV angegeben für
aDruckgasbehälter (Innenbehälter) mit mehr als 420 mm Durchmesser, nicht mehr als 2000 mm lang und nicht mehr als 150 l Fassungsraum; Kurzbezeichnung "Behälter mit <= 150 l",
bnicht befahrbare Druckgasbehälter mit > 150 l Fassungsraum; Kurzbezeichnung "nicht befahrbare Behälter",
cbefahrbare Druckgasbehälter; Kurzbezeichnung "befahrbare Behälter"
Die angegebenen Prüffristen gelten für Druckgasbehälter aus Werkstoffen nach TRG ... (2)
4Es sind die Behältertypen angegeben, die für flüssige tiefkalte Druckgase verwendet werden dürfen

3.2 Sonstige Erläuterungen

Für

das Dichteverhältnis d,
die kritische Temperatur tk in °C
die Siedetemperatur bei 760 Torr in °C,
die Beurteilung, ob das Druckgas "hochgiftig" ist,

gelten die entsprechenden Angaben in der TRG 101.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Die betreffende TRG ist In Vorbereitung; sie gilt für die Werkstoffe der Druckgasbehälter für flüssige tiefkalte Druckgase.