DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

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Abschnitt 13.1 - 13 Personenbeförderung
13.1 Allgemeine Anforderungen und Sicherheitshinweise

Die Personenbeförderung auf dafür konstruierten Lastenrädern ist nicht erlaubnispflichtig. Für jede zu befördernde Person muss das Lastenrad über einen geeigneten Sitzplatz verfügen. Sicherheitsgurte sind für Lastenräder nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Das vom Hersteller vorgegebene zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Einspurige Lastenräder sind bauartbedingt weniger standsicher als mehrspurige. Beim Ein- und Aussteigen der zu befördernden Personen ist deshalb auf einen sicheren Stand des Lastenrads zu achten und zusätzlich durch die Radfahrenden zu sichern. Bei der Belegung der Sitzplätze muss auf eine ausgeglichene Lastverteilung geachtet werden.

Die Beförderung von Personen führt aufgrund des höheren Gesamtgewichts und des veränderten Schwerpunkts des Lastenrads zu geänderten Fahreigenschaften. Dies kann sich insbesondere beim Bremsen durch einen längeren Bremsweg und bei der Kurvenfahrt durch eine erhöhte Kippgefahr negativ auswirken. Dem müssen die Radfahrenden durch eine angepasste und vorausschauende Fahrweise Sorge tragen.

Vor Fahrantritt weisen die Radfahrenden die zu befördernden Personen auf das richtige Verhalten während der Fahrt hin. Die Fahrgäste dürfen während der Fahrt ihren Sitzplatz nicht verlassen. Durch Aufstehen, Schaukeln, Wippen oder Hinauslehnen könnte plötzlich die Fahrstabilität gestört und dadurch das Unfallrisiko erhöht werden.

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Abb. 34
Fahrradrikscha