Abschnitt 4.1 - 4.1 Voraussetzungen
Maßnahmen zur Verhinderung von Sturz- und Absturzunfällen sind
sichere Zugänge (Verkehrswege, z. B. Aufstiege),
feste Standplätze und
wirksame Absturzsicherungen.
Maßnahmen zur Verhinderung von Sturz- und Absturzunfällen sind
sichere Zugänge (Verkehrswege, z. B. Aufstiege),
feste Standplätze und
wirksame Absturzsicherungen.