Abschnitt 1 TRB 505 - Geltungsbereich (1)
Diese TRB gilt für das Verfahren und für das Registrieren der Baumusterprüfung von Druckbehältern nach § 9 Abs. 5 DruckbehV sowie für die Prüfung der nach der registrierten Prüfbescheinigung gefertigten Druckbehälter durch den Hersteller. Die TRB gilt nicht für standortgefertigte Druckbehälter, bei denen das Druckinhaltsprodukt p × I mehr als 5.000 beträgt (s. § 9 Abs. 6 DruckbehV).
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)