DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen Kriterien für den sicheren Betrieb bei der Abfallsammlung

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Änderung von Durchfahrtstraßen

Die Beschaffenheitsanforderungen in den Kapiteln 4.1 bis 4.3 gelten in gleicher Weise auch für Straßen, bei denen durch Einbau von Hindernissen oder Rückbau zwei Sackgassen entstehen und somit eine Durchfahrt nicht mehr möglich ist.

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Abb. 10
Durch Absperrung mit Pfosten sind hier zwei Sackgassen entstanden, die keine geeignete Wendemöglichkeit bieten.

Bei Änderungen der Verkehrsführung oder Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch die Kommune, sind die Hinweise aus Kapitel 2 zur gegenseitigen Informationspflicht und zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung von Schutzmaßnahmen zu beachten.

In Absprache mit den Entsorgungsunternehmen, sind hier im Einzelfall Schutzmaßnahmen festzulegen. Eine akzeptable Lösung stellen z. B. Steck-, Senk- oder Klapppfosten dar, die von Abfallsammelfahrzeugen überfahren werden können.