DGUV Information 202-018 - Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen Empfehlungen zum sicheren Bau und Betrieb von künstlichen Kletterwänden

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Abschnitt 3 - Toprope- und Vorstiegswände

An Toprope- und Vortiegswänden wird mit Seil, das in die Sicherungspunkte der künstlichen Kletterwand einzuhängen ist, geklettert.

Für Toprope- und Vorstiegswände gibt es eine spezielle Norm: DIN EN 12572-1:2017-05 "Künstliche Kletteranlagen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für künstliche Kletteranlagen mit Sicherungspunkten".

ccc_3505_as_2.jpgHinweise
  • Grundsätzlich müssen Toprope- und Vorstiegswände nach DIN EN 12572-1 errichtet, geprüft und gekennzeichnet werden.

  • Die Toprope- oder Vorstiegswand muss gegen unbeaufsichtigtes Beklettern gesichert werden. Die Absicherung kann z. B. durch absperrbare Flügeltore, hochfahrbare untere Wandelemente, vorgestellte und sicher befestigte Matten, durch Einzäunung bei Außenanlage oder durch das Abschrauben der Griffe und Tritte erfolgen.

  • Der erste Sicherungspunkt für das Vorstiegsklettern muss in einer Höhe von maximal 3,10 m angebracht sein.

  • Um ungesicherte Bodenstürze wirksam zu vermeiden, sollte der im Vorstieg Kletternde den ersten Sicherungspunkt aus sehr sicherer und stabiler Position einhängen können - Beachtung bei Routensetzung.

Freiraum

Der Freiraum von Toprope- und Vorstiegswänden muss den Kletternden ein sicheres Klettern sowie eine sichere Landung ermöglichen. Gleichzeitig muss sich die sichernde Person hindernisfrei bewegen können. Die Fläche des Fallraumes sollte sich an den Anforderungen für die Aufprallfläche einer Boulderwand orientieren.

Fallschutz

Um die Verletzungsschwere infolge eines Bodensturzes zu reduzieren, sollte der Boden vor Toprope- und Vorstiegswänden mit geeignetem Fallschutz ausgestattet sein.

Innenbereich

Für Toprope- und Vorstiegswände im Innenbereich von (z. B. Schulsporthallen) haben sich der Einsatz von geeigneten Matten als Fallschutz bewährt.

ccc_3505_as_12.jpg
ccc_3505_as_2.jpgHinweise
  • Die Matten müssen eine durchgehende, geschlossene Oberfläche aufweisen sowie die Toprope- oder Vorstiegswand berühren und bündig aneinander liegen.

  • Die Matten sind gegen Verrutschen zu sichern.

  • Bei der Verwendung von Weichbodenmatten ist darauf zu achten, dass diese nur eine geringe Einsinktiefe aufweisen, um Fuß- oder Knieverletzungen zu vermeiden.

Außenbereich

Für Toprope- und Vorstiegswände im Außenbereich sollte der Fallschutz (z. B. Fallschutzplatten) die Anforderungen nach DIN EN 1177:2018-03 erfüllen.