TRD 451 Anlage 2 - TR Dampfkessel 451 Anlage 2

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Abschnitt 1 TRD 451 Anlage 2 - Geltungsbereich (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Diese TRD gilt für die Werkstoffe Konstruktion, Berechnung, Herstellung und Prüfung von einwandigen Lagerbehältern zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen. Sie gilt gleichermaßen für die Innenbehälter doppelwandiger Lagerbehälter.