TRGL 221 - TR Gashochdruckleitungen 221

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Abschnitt 2 TRGL 221 - Verdichter, Pumpen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 Anfahreinrichtung

Durch entsprechende Einrichtungen muß sichergestellt sein, daß beim Anfahren weder durch Druckschwankungen noch durch zu hohe Temperaturen Verdickter und Pumpen sowie die angrenzenden Rohrleitungen gefährdet werden.

2.2 Druckbegrenzung

Verdichter und Pumpen müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die ein Überschreiten des maximal zulässigen Enddruckes verhindern. Die Einrichtungen müssen auch während des An- und Abfahrens wirksam sein.

2.3 Sicherung gegen Rückwärtslauf

Das Rückwärtslaufen von Verdichtern und Pumpen ist durch entsprechende Einrichtungen zu verhindern.

2.4 Pumpgrenzregelung an Turboverdichtern

Das Überschreiten der Pumpgrenze von Turboverdichtern muß durch eine entsprechende Regeleinrichtung verhindert werden.

2.5 Abdichtungen von Verdichter- und Pumpenwellen sowie Kolbenstangendurchführungen

(1) Abdichtungen und Sperrflüssigkeitssysteme müssen so ausgebildet sein, daß sie Verdickter und Pumpen bei allen Betriebszuständen abdichten. Dies gilt auch bei Anlauf und Auslaufvorgängen sowie im Stillstand, solange Gasdruck ansteht.

(2) Art und Ausführung der Abdichtungen richten sich nach den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Fördermediums.

2.6 Gasabführung

Gase aus Sicherheitseinrichtungen sowie Leckgase, z.B. von Kolbenstangen- und Wellenabdichtungen und Ölbehältern, müssen gefahrlos abgeführt werden.

2.7 Flüssigkeitsablaß

Die Flüssigkeitsablässe an Verdichtern und an zwischen geschalteten oder nachgeschalteten Gaskühlern müssen auch während des Betriebes wirksam sein.

2.8 Rohrleitungskräfte

Die statischen und dynamischen Beanspruchungen von Verdichtern und Pumpen durch Rohrleitungskräfte sind bei der Planung zu berücksichtigen.

2.9 Schutz gegen Fremdkörper

Verdichter und Pumpen müssen saugseitig gegen das Eindringen von Fremdkörpern geschützt werden.

2.10 Absperreinrichtungen

Verdichter und Pumpen müssen saug- und druckseitig sicher von der Gashochdruckleitung absperrbar sein.

2.11 Gaskühlung

Ist bei den zu erwartenden Betriebsbedingungen mit Verdichtungsendtemperaturen zu rechnen, für die die nachgeschalteten Gasleitungen nicht ausgelegt sind, muß das Gas gekühlt werden.

2.12 Weitere sicherheitstechnische Anforderungen

Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen wird auf die UVV "Verdichter" (VBG 16) hingewiesen.