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Abschnitt 3.5 - Mitarbeiter weiterbilden

Bemerkung des Betriebes:
Ausbildungsbedarf ermitteln (z.B. neue Arbeitsabläufe oder Maschinen), dabei auch die Fähigkeiten und Eignung der Mitarbeiter berücksichtigen.
Regelmäßige Weiterbildung veranlassen (z.B. Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte).
Das Weiterbildungsangebot des Unfallversicherungsträgers, von Verbänden und privaten Anbietern nutzen.