Abschnitt 3.5 - Mitarbeiter weiterbilden
Bemerkung des Betriebes: | ||
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• | Ausbildungsbedarf ermitteln (z.B. neue Arbeitsabläufe oder Maschinen), dabei auch die Fähigkeiten und Eignung der Mitarbeiter berücksichtigen. | |
• | Regelmäßige Weiterbildung veranlassen (z.B. Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte). | |
• | Das Weiterbildungsangebot des Unfallversicherungsträgers, von Verbänden und privaten Anbietern nutzen. |