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Abschnitt 1 BGI/GUV-I 792-030 - 1 Zweck und Anwendung

In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden im Abschnitt 3 Anforderungen zur technischen Lärmminderung formuliert, die vorrangig vor allen anderen Lärmschutzmaßnahmen zu erfüllen sind.

Zur Unterstützung bei der Realisierung technischer Lärmschutzmaßnahmen soll dieses Blatt Informationen geben, die bei der Beschaffung von Einrichtungen zur Geräuschminderung, von Einzelteilen zu ihrer Herstellung oder von geräuscharmen Werkzeugen benötigt werden.

Diesem Bezugsquellenverzeichnis liegen vorwiegend Mitteilungen der Lieferanten über ihr Waren- und Dienstleistungsangebot zugrunde. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine Wertung der Erzeugnisse oder der Lieferanten dar. Auf die Nennung von Lieferanten allgemein verfügbarer Werkstoffe, Konstruktionsteile oder Bauelemente (z.B. Stahlblech, Gipskarton o. Ä.) wurde aus praktischen Gründen verzichtet.

Das Blatt enthält einen Sachteil (Abschnitte 2 und 3) und einen Anschriftenteil (Abschnitt 4). Im Sachteil sind bei jeder einzelnen Sachgruppe die entsprechenden Bezugsquellen mit einem für diese Liste speziell gebildeten Kurzzeichen aufgeführt. Im Anschriftenteil sind zu jedem Kurzzeichen die Lieferantenanschrift sowie die Telekommunikationsverbindungen zusammengestellt.