DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Aufblasbare Rettungswesten mit manueller Aufblasvorrichtung

Typische Einsatzgebiete:

  • Rettungsmittel für Passagiere von Fahrgastschiffen

  • Sport- und Freizeitbereich bspw. Surf-sport, Segelsport

Rettungswesten mit manueller Aufblasvorrichtung müssen durch Betätigung der Handauslösung aufgeblasen werden. Die Rettungsweste löst nicht automatisch aus. Fällt eine Person ins Wasser muss sie selbstständig die Aufblasvorrichtung aktivieren. Dies geschieht in der Regel durch kräftiges Ziehen an einer Reißleine mit einem Griffstück (Abbildung 18).

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Abb. 18 Beispiel einer Reißleine für die Handauslösung der Aufblasvorrichtung

Das Auslösen der Aufblasvorrichtung ist teilweise unter erschwerten Bedingungen notwendig. Ein plötzlicher, ungeplanter Sturz ins Wasser ist für die Person überraschend und kann durch die Umgebungseinflüsse zu Orientierungslosigkeit oder auch Panik führen. Zu den erschwerenden Umgebungseinflüssen zählen z. B.:

  • Durch kaltes Wasser hervorgerufener Kälteschock mit unkontrolliertem Hyperventilieren unter Wasser

  • Eingeschränkte Sicht im Wasser, evtl. verstärkt durch Dunkelheit; führt zur Orientierungslosigkeit

  • Schiffsverkehr

  • Strömung

Häufig ist ein vorhergehender Stolper-, Rutsch- und Sturzunfall die Ursache für den Sturz ins Wasser. Hier besteht die Gefahr von Verletzungen, wie z. B. gebrochene Gliedmaßen oder Kopfverletzungen. Das Auslösen der Rettungsweste wird durch die Verletzungen erschwert. Benommenheit oder Bewusstlosigkeit bei Kopfverletzungen können das erforderliche manuelle Auslösen verhindern. Es besteht die Gefahr des Ertrinkungstodes.

Durch den Einsatz von aufblasbaren Rettungswesten mit manueller Auslösung besteht eine höhere Gefahr des Ertrinkens. Der Einsatz ist deshalb nur für bestimmte Tätigkeiten sinnvoll. Diese Art der Rettungsweste wird oft bei Tätigkeiten verwendet, bei denen ein Wasserkontakt möglich ist, ohne dass sich die Rettungsweste aufblasen soll.

Ein weiterer Anwendungsfall von aufblasbaren Rettungswesten mit manueller Auslösung ist der Einsatz als Einzelrettungsmittel für Passagiere von Fahrgastschiffen. Der Vorteil ist das geringe Volumen dieser Rettungsmittel im nicht aufgeblasen Zustand. Der Stauraum für die Aufbewahrung von teilweise mehreren hundert aufblasbaren Rettungswesten ist im Vergleich zu Feststoffwesten deutlich geringer.

Es gibt bei einigen Rettungswesten die Möglichkeit eine Automatiksperre nachzurüsten. Bei automatisch aufblasbaren Modellen wird die automatische Aufblasvorrichtung bei Wasserkontakt zuverlässig blockiert. Dadurch wird aus der Rettungsweste mit automatischer Aufblasvorrichtung eine Rettungsweste mit manueller Aufblasvorrichtung. Abbildung 19 zeigt beispielhaft eine Automatiksperre.

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Abb. 19 Automatiksperre

5.2.1 Auftrieb und Auftriebskörper

Bei aufblasbaren Rettungswesten mit manueller Auslösung befindet sich der Auftriebskörper unaufgeblasen, zusammengefaltet in der Schutzhülle.

Fällt eine Person mit der Rettungsweste ins Wasser, muss die Person per Handauslösung den Auslöseautomaten aktivieren - "die Reißleine ziehen" (Abbildung 18). Die Rettungsweste wird dadurch innerhalb weniger Sekunden aufgeblasen. Die Person taucht auf und der Kopf befindet sich über der Wasseroberfläche. Je nach Größe des Auftriebskörpers entsteht ein Auftrieb von 100 N, 150 N oder 275 N (siehe auch Kapitel 3.4).

Die Auftriebskörper der aufgeblasenen Rettungsweste sind nicht als Prallschutz ausgelegt. In Gewässern mit Steinen und Felsen im Wasser oder bei Uferbewuchs mit Ästen im Fahrtbereich kann die dünne Hülle des Auftriebskörpers schnell beschädigt werden. Es droht dann der schnelle Auftriebsverlust. Daher sind aufblasbare Rettungswesten insbesondere im Wildwasser nicht geeignet.

5.2.2 Ohnmachtssichere Schwimmlage

Im Gegensatz zur automatisch auslösenden Rettungsweste ist die ohnmachtssichere Schwimmlage nicht gewährleistet. Bei Bewusstlosigkeit ist die Person im Wasser nicht in der Lage die Aufblasvorrichtung zu betätigen.

5.2.3 Beeinträchtigung beim Arbeiten

PSA gegen Ertrinken soll nach einem Sturz ins Wasser für einen möglichst großen Auftrieb sorgen. Dazu ist ein großes Volumen erforderlich. Großes Volumen ist außerhalb des Wassers, vor allem beim Arbeiten, hinderlich. Hier soll das Volumen möglichst klein sein und Bewegungen nicht einschränken. Die manuell aufblasbare Rettungsweste löst diese gegensätzlichen Anforderungen von großem Auftrieb und geringer Beeinträchtigung beim Arbeiten durch Ihre manuelle Aufblasvorrichtung. Die Beeinträchtigungen außerhalb des Wassers sind wesentlich geringer im Vergleich zu Feststoffwesten oder Schwimmhilfen. Dennoch ist das Auftriebsvermögen in der Regel höher.

5.2.4 Kurzcheck, Kontrolle und Wartung

Die Betriebsbereitschaft einer Rettungsweste muss durch einen Kurzcheck vor der Benutzung überprüft werden. Der Kurzcheck erfolgt nach Herstellerangaben. Weitere Informationen sind ausführlich im Kapitel 5.1.4 beschrieben.

Kürzere Intervalle für Kontrolle und Wartung können sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. durch hohe mechanische Beanspruchung der Rettungsweste, ergeben.

g_bu_2433_as_3.jpgHinweis:
Der Kurzcheck, die Kontrolle und die Wartung müssen stets gemäß Herstellerangaben erfolgen!