TRGL 151 - TR Gashochdruckleitungen 151

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Abschnitt 11 TRGL 151 - Nachisolierung (1)

Alle nicht werkseitig umhüllten Rohrleitungsteile sind mit einem Außenschutz zu versehen. Dieser muß der nach TRGL 141 gewählten Materialart der Werkumhüllung entsprechen (Korrosionsschutzbinden Beanspruchungsklasse B oder C nach DIN 30672) oder mindestens gleichwertig sein (z.B. Aufbringen von PE-Umhüllungen im Pulver-Aufschmelzverfahren).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)