Abschnitt 4.4 - 4.4 Sonstige Wendemöglichkeiten
Wendemöglichkeiten können zum Beispiel durch das Befahren von Privatgrundstücken gegeben sein. Das Entsorgungsunternehmen sollte sich jedoch hierfür eine Haftungsfreistellung des Auftraggebers und eine Haftungsfreistellungserklärung (Anhang 4) erteilen lassen.