TRB 511 - TR Druckbehälter 511

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 TRB 511 - Allgemeines (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Die Vorprüfung ist nach § 9 Abs. 3 DruckbehV Teil der nach § 9 Abs. 1 geforderten erstmaligen Prüfung. Ziel der Vorprüfung ist eine Aussage darüber, daß die beschriebene Ausführung des Druckbehälters den Anforderungen der Druckbehälterverordnung entspricht. Die Vorprüfung erfolgt nach den Unterlagen, die für die sicherheitstechnische Beurteilung erforderlich sind und nach denen der Druckbehälter hergestellt werden soll. Die Vorprüfung geht der Bauprüfung und Druckprüfung voraus.