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Abschnitt 12 - 12. Verhalten im Brandfall

Panik und Fehlhandlungen sind die gefährlichsten Begleiterscheinungen eines Brandes.

Ihnen kann begegnet werden durch:

  • die Vorbereitung auf die Brandsituation

  • die gedankliche und praktische Beschäftigung mit dem Problem

  • die wiederholte Übung der Alarmierung, der Brandbekämpfung und der geordneten Flucht

Im Brandfall sind die Vorgesetzten, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Brandschutzbeauftragten und die Sicherheitsbeauftragten aufgerufen:

  • die Lage zu beurteilen

  • die erforderlichen Entscheidungen zu treffen

  • Aufregung und Panik zu vermeiden

  • das rasche und geordnete Verlassen der gefährdeten Bereiche zu organisieren

  • die Anwesenheit der Personen aus dem Brandbereich auf dem Sammelplatz zu überprüfen

  • Lösch-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen zu unterstützen

Die anderen Mitarbeiter müssen:

  • den Anordnungen Folge leisten

  • ruhig und zügig den Brandort verlassen und zum Sammelplatz gehen

  • auf die Anwesenheit aller Mitarbeiter oder Besucher auf dem Sammelplatz achten

  • Lösch-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen nicht behindern, sondern erforderlichenfalls unterstützen