DGUV Information 200-007 - Information für Betriebe und Bildungseinrichtungen zum Präventionsgesetz (PrävG) Betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Handeln in den Betrieben

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Abschnitt 3 - Was ist das Präventionsgesetz?

Das Präventionsgesetz als Artikelgesetz ändert und ergänzt die Sozialgesetzbücher V, VI, VII, VIII und XI, das Infektionsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere Gesetze. Im Vordergrund steht die Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) "Gesetzliche Krankenversicherung". Es wurde vom Bundestag am 18. Juni 2015 beschlossen, vom Bundesrat am 10. Juli 2015 gebilligt, im Bundesgesetzblatt am 24. Juli 2015 veröffentlicht und ist inzwischen vollständig in Kraft getreten.

Mit diesem Gesetz erfolgt eine Stärkung der Gesundheitsförderung im jeweiligen Lebensumfeld, also damit auch im betrieblichen Umfeld. Einerseits sollen Krankheiten früher erkannt werden. Mit vorbeugenden Maßnahmen andererseits sollen Krankheiten aber auch gar nicht entstehen. Außerdem wird mit dem Präventionsgesetz ein stärkerer Focus, altersunabhängig, auf das Thema "Impfungen" gelegt. Deshalb hat dieses Gesetz auch Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz in den Betrieben und hat auch das Ziel, die Verzahnung von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern.