DGUV Information 202-107 - Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Der Ordnungsrahmen - Organisatorische Grundsätze

Zum Gelingen des Schwimmunterrichts trägt die Berücksichtigung folgender organisatorischer Grundsätze bei.

  1. 1.

    Bei allen organisatorischen Überlegungen steht immer die Sicherheit der anvertrauten Schülerinnen und Schüler an erster Stelle. Die Sicherheit ist immer als vorrangig gegenüber dem Inhalt oder anderen Faktoren wie Vorlieben und Wünsche der Schülerinnen und Schüler zu beachten und einzuhalten.

  2. 2.

    Genaue Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sind für eine gelingende Unterrichtsorganisation unabdingbar. Welche Wasserfläche steht zur Verfügung, wo ist ein optimaler Standort, um Lehrgespräche durchführen zu können, wo befinden sich die Sanitäranlagen, der Lehrmittelraum und die Schwimmmeisterkabine mit Telefon und den Erste Hilfe-Materialien?

  3. 3.

    Lerninhalte bestimmen die Organisation. Die ausgewählten methodischen Schritte müssen auch unter möglicherweise veränderten Bedingungen immer sicher organisierbar sein. Die Vermittlung von unterschiedlichen Kompetenzen erfordern unterschiedliche organisatorische Maßnahmen.

  4. 4.

    Die Unterrichtsorganisation wird in hohem Maße von den anthropogenen Voraussetzungen wie biologisches Alter, motorischer Leistungsstand, soziale Reife, Verhaltensauffälligkeiten der Schülerinnen und Schülern bestimmt. Des Weiteren bestimmt die Heterogenität der Lerngruppe nachhaltig die Unterrichtsorganisation.

  5. 5.

    Kinder haben auf Grund ihrer Körperoberfläche im Verhältnis zum Körpervolumen und dem teils geringen Anteil von Unterhautfettgewebe einen hohen Wärmeverlust im Wasser. Eine gute Unterrichtsorganisation gewährleistet diesbezüglich eine hohe Bewegungsintensität der Schülerinnen und Schüler im Wasser.

  6. 6.

    Die Einhaltung eines Organisationsrahmens erfordert klare Verhaltensregeln, die den Schülerinnen und Schülern sowohl im Vorfeld als auch regelmäßig vermittelt werden müssen. Das Verlassen der Lerngruppe (z. B. Toilettengang) kann nur nach einer Ab- und anschließenden Anmeldung bei der Schwimmlehrkraft erfolgen.

  7. 7.

    Klare und kurze Anweisungen sowie Erläuterungen lassen keinen Spielraum für Langeweile und Unruhe. Aufträge und Aufgaben beinhalten die Festlegung von Aufstellungsformen, Übungswegen und Ablauffolgen sowie das Einhalten vereinbarter Regeln. Durch das Einführen, Überprüfen und Festigen der im Vorfeld aufgestellten Regeln werden Gefahrenmomente reduziert. Dadurch erfolgt eine Prävention von Unfällen und Verletzungen im Schwimmunterricht.

  8. 8.

    Jede Schülerin und jeder Schüler ist zu jeder Phase des Unterrichts dauernd zu beaufsichtigen. Das Lerngeschehen ist so zu organisieren, dass jederzeit Anweisungen durch die Schwimmlehrkräfte möglich sind. Die Schwimmlehrkraft kann durch optische Signale (Handzeichen, Gesten) oder akustische Signale (Pfiff, Klatschen) ihre Anweisungen geben. Bewegungsanweisungen (verbale Maßnahmen), Bewegungsdemonstrationen (visuelle Maßnahme), Bewegungskarten (analog oder digital, Videoclips) und Bewegungshilfen (taktile Maßnahme) können die Kommunikation unterstützen.

  9. 5.

    Festgelegte, eingeübte Rituale erleichtern das Unterrichten in der Schwimmhalle. So können der Stundenbeginn / das Stundenende, der Einstieg in das Wasser und der Wechsel in ein anderes Becken zu einem ritualisierten, übersichtlichen, zeitökonomischen und sicheren Schwimmunterricht beitragen.