DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit

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Abschnitt 9 - 9 Prüfpunkte "Verkehrssicherheit und Antrieb"

Diesen Prüfpunkten liegt die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie") (VkBl. 2019 S. 871) mit Änderung (VkBl. 2021 S. 1175) zu Grunde.

PrüfpunkteGrund für Mangelfeststellung (Beispiele)
V 1Bremsanlage
V 1.1Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen
V 1.1.1Bremspedal / Bremshebel
  • Pedal- / Hebelweg zu groß

  • Freigängigkeit beeinträchtigt

  • Pedaloberfläche nicht rutschsicher

V 1.1.2Bremspedal- / Bremshebellagerung
  • Lagerung schwergängig

  • Übermäßige Abnutzung oder Spiel

V 1.1.3Mechanische Feststellbremsanlage
  • Ratsche sperrt nicht einwandfrei

  • Verschleiß an Hebellagerung

  • Hebelweg zu groß

  • Betätigungseinrichtung fehlt, beschädigt, unwirksam

V 1.1.4pneumatische Feststellbremsanlage
  • Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt übermäßig abgenutzt oder unsicher am Ventil befestigt

  • Verriegelung in Bremsstellung hält nicht einwandfrei

  • Ventil undicht

  • Ventil in der Funktion beeinträchtigt, ohne Funktion

  • Bei Betätigung im Zugfahrzeug wird Bremsleitung für Anhänger nicht belüftet

  • Bei Einlegen der "EG-Kontrollstellung" wird Bremsleitung für Anhänger nicht entlüftet

V 1.1.5Elektronische Feststellbremsanlage
  • Fehlerhafte Funktion

  • Warneinrichtung zeigt Fehlfunktion an

V 1.1.6Löseventil am Anhänger
  • Ventil undicht, beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Bei Druckbeaufschlagung über die Vorratsleitung geht das betätigte Löseventil nicht wieder in die Betriebsstellung

V 1.2Einrichtungen zur Energiebeschaffung und Bevorratung
V 1.2.1Unterdruckpumpe oder Kompressor
  • Druckabfall zu hoch

  • Aufbau des Luftdrucks / Unterdrucks bis zu einem sicheren Betriebswert dauert zu lange

  • Drucksicherung, Überdruckventil in Funktion beeinträchtigt

  • Luftverlust

  • Übermäßiger Ölverlust am Kompressor

V 1.2.2Frostschutzeinrichtung
  • Entwässerungsvorrichtung in Funktion beeinträchtigt

V 1.3Kontroll- und Warneinrichtungen
V 1.3.1Druckanzeige
  • beschädigt

  • ohne Funktion

V 1.3.2Druckwarnanzeige
  • beschädigt

  • ohne Funktion

V 1.3.3Warneinrichtung Feststellbremse
  • ohne Funktion

V 1.4Steuer- und Regelungseinrichtungen
V 1.4.1Fußbetätigte Bremsventile
  • Ventil undicht, beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Austritt von Hydraulikflüssigkeit

  • kein Druck im System

V 1.4.2Hauptbremszylinder
  • lose, schadhaft oder undicht mit Beeinträchtigung der Bremswirkung

  • Bremsflüssigkeitsmenge zu gering

  • Bremsflüssigkeit verschmutzt oder weist Ablagerungen auf

  • Verschluss am Ausgleichsbehälter fehlt

  • Mangelhafte Funktion der Warneinrichtung für den Bremsflüssigkeitsstand

V 1.4.3Bremskraftverstärker
  • Schadhaft, in der Funktion beeinträchtigt

V 1.4.4Bremskraftregler
  • Ventil undicht, beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Gestänge schadhaft, falsch eingestellt, Funktion mangelhaft

  • Einstellung Bremskraftregler stimmt nicht mit vorgegebener Einstellanweisung (z. B. ALB-Schild) überein.

  • Bremskraftregler ohne Funktion

  • Ventil fehlt

  • ALB-Schild fehlt, nicht lesbar, Angaben unvollständig

V 1.4.5Bremszylinder / - aktuator, Bremssattel
  • eingerissen oder beschädigt

  • undicht

  • Befestigung mangelhaft

  • übermäßig korrodiert

  • fehlt

  • Bremszylinderhub unzureichend oder zu groß

  • Staubabdichtung beschädigt oder fehlt

V 1.4.6Abreißsicherung
  • kein Entlüften der Vorratsleitung

  • Federspeicher-Bremszylinder am Kfz werden entlüftet

  • Anhängerbremsventil mit Funktionsbeeinträchtigung, ohne Funktion

  • Anhängersteuerventil mit Funktionsbeeinträchtigung

V 1.5Übertragungseinrichtung
V 1.5.1Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge
  • Bremsseil beschädigt, unsachgemäß befestigt, schwergängig

  • Bremsgestänge übermäßig abgenutzt oder korrodiert, beschädigt

  • Bremsseil / -gestänge: Gelenke nicht gesichert

  • Seilführung schadhaft

  • Freigängigkeit beeinträchtigt

  • Hebel- / Gestängewege zu groß, Lagerung ausgeschlagen oder falsch eingestellt

V 1.5.2Gestängesteller / Bremswellen / Bremshebel
  • Gestängesteller: beschädigt, schwergängig, Lagerung ausgeschlagen, Einstellung falsch, unsachgemäß montiert oder durch einen Ungeeigneten ersetzt

  • Bremswellen / Bremshebel: beschädigt, schwergängig, Lagerung ausgeschlagen

V 1.5.3Bremsleitungen (hydraulisch, pneumatisch)
  • Leitungen oder Anschlüsse undicht

  • Leitungen oder Anschlüsse beschädigt, stark korrodiert

  • unsachgemäß verlegt oder befestigt, lose

  • Ausführung unzulässig

V 1.5.3Bremsschläuche (hydraulisch, pneumatisch)
  • beschädigt, scheuern, verdreht oder zu kurz

  • Bremsschläuche oder Anschlüsse undicht

  • Schlauchausbeulung unter Druck

  • Cord- bzw. Gewebeeinlage schadhaft

  • Schläuche porös

  • Ausführung unzulässig

V 1.5.4Kupplung / Kupplungsköpfe
  • selbstschließendes Kupplungskopfventil beschädigt, undicht

  • Befestigung mangelhaft

V 1.5.5Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse
  • beschädigt, unbrauchbar, undicht

  • fehlen

V 1.5.6andere Systembauteile (z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner)
  • korrodiert, beschädigt

  • undicht

  • Befestigung mangelhaft

  • Bauteile verändert

V 1.6Radbremsen
V 1.6.1Bremsbeläge
  • verschlissen

  • verschmutzt (Öl, Fett, usw.)

  • Belag / Träger fehlt oder falsch montiert

V 1.6.2Bremstrommeln, Bremsscheiben
  • übermäßige Riefenbildung oder Rost

  • verschlissen (Mindeststärke erreicht oder unterschritten)

  • gerissen

  • verschmutzt (Öl, Fett)

  • fehlen

  • Ankerplatte mangelhaft

V 1.6.3gesamte Radbremse
  • Freigängigkeit nicht ausreichend

  • Abstufbarkeit nicht gegeben

  • Zuspanneinrichtung defekt

V 1.7Druckluftbremsanlage
V 1.7.1Dichtheit
  • Nach 3 Minuten ist dieser Druck um mehr als 0,4 bar abgefallen.

Bei Kraftfahrzeugen:
  • Gesamtanlage bis Abschaltdruck auffüllen

  • Motor abstellen, Druck in den Druckluftbehältern prüfen

  • Bremsung mit der Betriebsbremsanlage bis zu einem Bremszylinderdruck von ca. 3 bar einleiten


Bei Anhängefahrzeugen:
  • Gesamtanlage mit mindestens 6,5 bar in der Vorratsleitung auffüllen

  • Vorratsleitung durch eine geeignete Einrichtung ohne Entlüftung absperren, so dass keine automatische Bremsung eintritt

  • Bremsung mit der Betriebsbremsanlage bis zu einem Bremszylinderdruck von ca. 3 bar einleiten


Eine Minute warten; Druck in den Druckluftbehältern messen
V 1.7.2Druckabfall bei Vollbremsung
  • Der Druckabfall in den Betriebsbremskreisen ist größer als 2,1 bar.

  • Anlage bis zum Abregeldruck auffüllen

  • Motor abstellen

  • Betriebsbremsanlage dreimal voll betätigen

V 1.7.3Ansprechverhalten
  • Bei einem Bremsdruck von 1,0 bar setzt über den Rollwiderstand hinaus an allen Rädern keine Bremswirkung ein.

  • Bei zügig durchgetretenem Bremspedal bis zur Vollbremsung folgt der Druckaufbau in den Bremszylindern und ggf. am Kupplungskopf der Bremsleitung nicht unmittelbar.

  • Bei Anhängefahrzeugen folgt der Druckaufbau in den Bremszylindern dem Druck in der Steuerleitung nicht unmittelbar.

  • keine ausreichende Abstufbarkeit

Gesamtanlage:
  • bis Abschaltdruck auffüllen

  • Motor abstellen

  • Druck am Kupplungskopf der Vorratsleitung prüfen (6,5 bar bis 8,5 bar + 0,2 bar)

  • bei Vollbremsung Druck am Kupplungskopf der Bremsleitung prüfen (6,5 bar bis 8,5 bar + 0,2 bar)


Abstufbarkeit:
  • Drucksprünge < 0,5 bar

V 1.7.4Drucksicherung (Mehrkreisschutzventil)
  • Der Druck in den verbleibenden Kreisen der Bremsanlage bleibt nicht mindestens in Höhe des statischen Sicherungsdruckes (i.d.R. 4,5 bar) stabil.

  • Warneinrichtung funktioniert nicht

  • Anlage bis zum Abregeldruck auffüllen

  • Motor abstellen

  • Druck in den einzelnen Bremskreisen auf < 1 bar absenken

  • bei Anhängern Vorratsleitung absperren und Druckverlust in den Nebenverbrauchern simulieren

V 1.8Hydraulikbremsanlage
V 1.8.1Dichtheit
  • Bremsdruck wird nicht gehalten, Pedal gibt nach

  • Unterdruckleitung undicht

  • Teillast- und Vollbremsstellung des Bremspedals

  • Sicht und Hörkontrolle bei Unterdruckleitungen von Bremskraftverstärkern

V 1.8.2Pumpe, Speicher
  • Warneinrichtung spricht an

  • bei stehendem Motor: Betriebsbremse viermal voll betätigen

V 1.9Dauerbremse (Motorstaubremse mit Auspuffklappe, Retarder, usw.)
V 1.9.1Zustand
  • Befestigung mangelhaft

  • Anschlüsse mangelhaft

V 1.9.2Wirkung
  • Wirkung unzureichend

  • Im Zweifelsfall muss die Bremswirkung nach der HU-Bremsenrichtlinie im Fahrversuch bei 30 km/h mit einem schreibenden Bremsmessgerät nachgewiesen werden

V 1.10Auflaufbremsanlage
V 1.10.1Zustand
  • Typenschild fehlt

  • beschädigt

  • Auflaufweg zu groß, Hub der Zugstange ≤ 2/3 des gesamten Auflaufweges

  • Dämpfer mangelhaft, ohne Wirkung

  • Staubmanschette mangelhaft

  • Rückfahrautomatik funktioniert nicht, Rückfahrsperre schadhaft

  • Abreißseil fehlt, beschädigt, Sollbrucheinrichtung fehlt

V 1.10.2Wirkung
  • Wirkung unzureichend, ohne Wirkung

  • Prüfung über Betätigungseinrichtung der Feststellbremse oder im Fahrversuch

  • Mindestbremswirkung gemäß Tabelle 2 für Feststellbremsanlagen oder Blockiergrenze erreicht

V 1.11Betriebsbremse gesamt
V 1.11.1 Wirksamkeit
  • ungleichmäßig, Grenzwert (Bremskraftunterschied an den Rädern einer Achse nicht mehr als 25 % bezogen auf den jeweils höheren Messwert) überschritten

  • Bremskraftanstieg zu lange

  • starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen Radumdrehung

  • Bremskraft nicht abstufbar

  • Betriebsbremse löst nicht

V 1.11.2Mindestbremswirkung
  • Mindestabbremsung nach Tabelle 2 wird nicht erreicht

V 1.11.3automatischer Blockierverhinderer (ABV)
  • Warnvorrichtung schadhaft

  • Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an

  • Raddrehzahlsensoren sind beschädigt oder fehlen

  • Kabel beschädigt

  • System zeigt über elektronische Schnittstelle Fehler an

V 1.11.4Elektronisches Bremssystem (EBS)
  • Warnvorrichtung schadhaft

  • Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an

  • System zeigt über elektronische Schnittstelle Fehler an

V 1.12Feststellbremse gesamt
V 1.12.1Wirksamkeit
  • ungleichmäßig

  • löst nicht

V 1.12.2Mindestbremswirkung
  • Mindestabbremsung nach Tabelle 2 wird nicht erreicht

Tabelle 2
Mindestabbremsung und zulässige Betätigungskräfte
(Auszug aus der Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU)
nach § 29 StVZO (HU-Bremsenrichtlinie), BMVBS/LA 20/7345/22-3 vom 24.5.2012, VkBl. S. 432 mit Änderungen vom 3.9.2014, VkBl. S. 655

Fahrzeug-KlasseFahrzeugartErstzulassungBetriebsbremsanlageFeststellbremsanlage
Z ≥
[%]
FH
[daN]
FF
[daN]
Z ≥
[%]
FH
[daN]
FF
[daN]
M1Pkwvor 01.01.199148 5)---50154050
ab 01.01.1991 und vor 01.01.20125016
ab 01.01.201258
M2, M3Kraftomnibussevor 01.01.199148---70156070
ab 01.01.19915016
N1Lkw / Zugmaschinenvor 01.01.199145 2)---70156070
ab 01.01.19915016
N2, N3Lkw / Zugmaschinenvor 01.01.199143 2)---70156070
ab 01.01.1991 und vor 01.01.20124516
ab 01.01.20125016
----übrige Kraftfahrzeuge ≤ 25 km/hvor 01.01.199125---80156080
ab 01.01.1991257070
übrige Kraftfahrzeuge > 25 km/h 1)vor 01.01.199140---801580
ab 01.01.1991701670
OAnhängefahrzeuge ≤ 25 km/halle25------1560---
Anhängefahrzeuge > 25 km/hvor 01.01.1991401560---
ab 01.01.1991 und vor 01.01.201243 3)Pm ≤ 6,5 bar (Berechnungsdruck) 16
O26), O3 und O4 Anhänger > 25 km/h ab 01.01.201250 3)16---
O26), O3 und O4 Sattelanhänger > 25 km/h ab 01.01.201245 3)4)

Z Abbremsung

FH Handkraft

FF Fußkraft

Durchführung der Messung der Bremswirkung und Berechnung der Abbremsung Z in % siehe Anhang 3. Beschreibung der EG-Fahrklassen siehe Anhang 4.

PrüfpunkteGrund für Mangelfeststellung (Beispiele)
V 2Lenkanlage
V 2.1Lenkgetriebe
V 2.1.1Lenkgetriebe, Lenkwellen
  • Getriebe schwergängig

  • Getriebe: Ölverlust

  • Gelenkwelle / Kreuzgelenk beschädigt

  • Gelenkwelle / Kreuzgelenk / Keilwelle abgenutzt

  • Gelenkwelle / Kreuzgelenk ausgeschlagen

  • Befestigung mangelhaft

  • Befestigungsbolzen fehlen, gebrochen

  • Aufnahme angerissen, gebrochen

  • Staubabdichtung beschädigt

V 2.1.2Hilfskraftlenkung / Lenkunterstützung
  • undicht

  • Flüssigkeitsmenge zu gering

  • ohne Funktion

  • Systemleuchte ohne Funktion oder signalisiert Fehlfunktion

  • Mechanismus (z. B. Pumpe, Drehschieber) gebrochen oder unsicher

  • Einstellung / Ausrichtung fehlerhaft oder Bauteile stoßen aneinander

  • unzulässig verändert

  • Kabel / Leitungen / Schläuche beschädigt, korrosionsgeschwächt

  • Kabel / Leitungen / Schläuche unsachgemäß verlegt

V 2.2Lenkübertragungsteile
V 2.2.1Lenkübertragungsteile (Gelenke)
  • Befestigung mangelhaft, beschädigt

  • Lagerung ausgeschlagen

  • Sicherung unzureichend

  • Radeinstellung mangelhaft

  • unsachgemäß repariert

  • Staubabdichtung beschädigt

V 2.2.1Lenkgestänge
  • Freigängigkeit nicht ausreichend

  • Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen

V 2.3Lenkrad, Lenksäule
V 2.3.1Lenkrad
  • lose

  • beschädigt

  • Lenkradnabe: Sicherungselement fehlt

  • Lenkradnabe, -kranz, -speiche lose, gebrochen

  • Lenkrad, -nabe nicht genehmigte Ausführung oder Anbauten (z. B. Lenkradknauf )

V 2.3.2Lenksäule
  • übermäßiges Axialspiel

  • übermäßiges Radialspiel

  • Gelenkscheibe (Hardyscheibe) beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

  • unsachgemäß repariert

V 2.3.3Lenkungsspiel
  • übermäßiges Spiel

  • Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrades und dem der Räder

V 2.4Drehschemel
  • beschädigt, eingerissen

  • übermäßiges Spiel

  • Befestigung mangelhaft

  • einzelne Schrauben lose

V 3Sicht
V 3.1Sichtfeld
  • Sichtbeeinträchtigung nach vorn, zur Seite oder auf die Außenspiegel

V 3.2Scheiben
  • Beschädigung im Wirkbereich der Scheibenwischer

  • Beschädigung der Frontscheibe mit Rissbildung

V 3.3Rückspiegel / Rückblickeinrichtungen
  • Rückspiegel / Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftsmäßig

  • Rückspiegel / Rückblickeinrichtung nicht einstellbar, unwirksam, beschädigt, Befestigung mangelhaft

  • erforderliches Sichtfeld nicht erfasst

V 3.4Scheibenwischer
  • Scheibenwischer funktionieren nicht, fehlen oder sind nicht vorschriftsmäßig

  • Wischerblatt beschädigt, unwirksam, fehlt

V 3.5Windschutzscheibenwaschanlage
  • Waschanlage beschädigt oder funktioniert nicht ordnungsgemäß

V 4Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
V 4.1Abblendlicht- und Fernlichtscheinwerfer
V 4.1.1Zustand und Funktion
  • Schweinwerfer / Lichtquelle defekt oder fehlt; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

  • Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw. Streu- / Abschlussscheibe) korrodiert, beschädigt oder nicht vorhanden

  • Scheinwerfer nicht sicher befestigt

V 4.1.2Scheinwerfereinstellung1
  • Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen

V 4.1.3Schaltung
  • Schaltfunktion nicht vorschriftsmäßig (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer)

  • Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt

V 4.1.4Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Scheinwerfer, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig

  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern

  • Lichtquelle und Scheinwerfer nicht kompatibel

V 4.1.5Leuchtweiteneinstellung (falls vorhanden)
  • Funktion ist beeinträchtigt

  • manuelle Vorrichtung kann vom Fahrerplatz aus nicht betätigt werden

V 4.1.6Scheinwerferreinigungsanlage (falls vorhanden)
  • Funktion ist beeinträchtigt

  • Befestigung mangelhaft

V 4.2Begrenzungs- / Schluss- / Seitenmarkierungs- / Umriss- / Tagfahrleuchten
V 4.2.1Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

V 4.2.2Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig

  • Rotes Licht nach vorne oder weißes Licht nach hinten

  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern

V 4.3Bremsleuchten
V 4.3.1Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Schaltung ohne Funktion

  • Notbremslicht nicht funktionstüchtig

V 4.3.2Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig

  • Weißes Licht nach hinten

  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern

V 4.4Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten
V 4.4.1Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Schaltung ohne Funktion

V 4.4.2Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft, sequenzielle Aktivierung, Blinkfrequenz oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig

V 4.5Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
V 4.5.1Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig

  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Schaltung ohne Funktion

V 4.5.2Scheinwerfereinstellung
  • Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen2

V 4.5.3Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig

  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern

V 4.6Rückfahrscheinwerfer
V 4.6.1Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft

  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Schaltung ohne Funktion

V 4.6.2Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig

  • Rückfahrscheinwerfer kann eingeschalten werden, obwohl Rückwärtsgang nicht eingelegt ist.

V 4.7Kennzeichenbeleuchtung
V 4.7.1Zustand und Funktion
  • Leuchte strahlt direktes oder weißes Licht nach hinten aus

  • Blendgefahr gegeben

  • Lichtquelle schadhaft

  • Befestigung mangelhaft

V 4.7.2Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig

  • Kennzeichenbeleuchtung leuchtet nicht gemeinsam mit den Schlussleuchten.

V 4.8Rückstrahler, auffällige Markierungen (Konturmarkierungen), hintere Kennzeichnungstafeln, Warntafeln, Warnmarkierungen
V 4.8.1Zustand
  • beschädigt

  • Rückstrahlwirkung beeinträchtigt

  • Befestigung mangelhaft

V 4.8.2Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Bauteil, reflektierende Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsmäßig

V 4.9Kontrollleuchten für das Beleuchtungssystem
V 4.9.1Zustand und Funktion
  • Kontrollleuchte(n) ohne Funktion

V 4.10Sonstige lichttechnische Einrichtungen
(z. B. Arbeitsscheinwerfer, Suchscheinwerfer, Kennleuchten für gelbes oder blaues Blinklicht / Rundumlicht)
V 4.10.1Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft

  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

V 4.10.2Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • eingebaute Leuchte / eingebauter Rückstrahler nicht vorschriftsmäßig oder nicht zulässig

  • Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig (Anbaumaße, Sichtwinkel)

V 4.11Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (Stecker, Steckdosen)
  • lose, Befestigung mangelhaft

  • funktionieren nicht einwandfrei

  • Isolierung, Abdeckung Steckdose beschädigt oder schadhaft

V 4.12Elektrische Leitungen
  • Halterungen locker

  • Leitungen berühren scharfe Kanten

  • Leitungen können heiße Teile, rotierende Teile oder Boden berühren

  • Anschlüsse haben sich gelöst

  • Leitungen beschädigt oder schadhaft

  • Isolierung beschädigt oder schadhaft

  • Leitungen falsch verlegt, falsch dimensioniert, unzulässig

V 4.13Batterien
  • Abdeckung fehlt

  • unsachgemäß befestigt, lose

  • beschädigt, Leckage

  • Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt

  • Sicherungen (sofern vorgeschrieben) unzulässig oder defekt

  • Belüftung (sofern vorgeschrieben) defekt

V 5Achsen, Aufhängung, Räder, Reifen
V 5.1Achsen
V 5.1.1Achskörper
  • verbogen, angerissen oder gebrochen

  • Befestigung: übermäßiges Spiel, beschädigt, mangelhaft

  • unzulässige sicherheitskritische Veränderungen

  • korrosionsgeschwächt, durchgerostet

  • unsachgemäß repariert

  • Abstand zu anderen Fahrzeugteilen oder Bodenfreiheit unzureichend

V 5.1.2Achsschenkel, Achslagerung
  • Achsschenkel gebrochen

  • Achsschenkelbolzen oder -buchsen: übermäßiges Lagerungsspiel, verschlissen

  • Achsschenkelbolzen in der Lagerung locker

  • übermäßiges Lagerungsspiel zwischen Achsschenkel und Achsträger

V 5.1.3Radlager
  • übermäßiges Spiel, ausgeschlagen

  • schwergängig, auffällige Geräuschentwicklung oder beschädigt

  • fest, Gefahr der thermischen Zerstörung

  • Dichtung fehlt

V 5.2Aufhängung
V 5.2.1Federn und Stabilisatoren
  • unsachgemäß montiert oder repariert

  • übermäßiger Verschleiß

  • Vorspannung unzureichend

  • Befestigung mangelhaft (lose oder ausgeschlagen)

  • Feder, Federbauteil beschädigt, gebrochen oder fehlt

  • Ausführung unzulässig

  • falsche Einstellung

  • Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend

  • Federungssystem nicht funktionstüchtig

V 5.2.2Schwingungsdämpfer, Achsdämpfer
  • Lagerung ausgeschlagen, Befestigung mangelhaft

  • beschädigt und Anzeichen für eine erhebliche Leckage oder Funktionsstörung

  • Wirkung stark ungleich, unzureichend

V 5.2.3Trag- und Führungsgelenke
  • ausgeschlagen

  • Staubabdichtung verschlissen, gerissen oder nicht vorhanden

V 5.2.4Pneumatische oder hydropneumatische Federung
  • ohne Funktion

  • Luftfederkomponente beschädigt, schadhaft oder verändert

  • Luftfederkomponente undicht

V 5.3Räder
V 5.3.1Radnabe
  • Radmutter, Radbolzen oder Radschraube locker oder fehlt

  • Nabe abgenutzt oder beschädigt

V 5.3.2Räder (Felgen)
  • Rad beschädigt, verbogen, angerissen, angebrochen, korrosionsgeschwächt

  • Bruch oder defekte Schweißung

  • unzulässig repariert oder bearbeitet

  • Felgen- / Sprengringe unsachgemäß montiert

  • Radbefestigungselemente lose, fehlen, Ausführung unzulässig

  • sichere Befestigung an der Radnabe beeinträchtigt

  • sichere Befestigung des Reifens beeinträchtigt

  • Radgröße, Bauart nicht vorschriftsmäßig oder kompatibel

  • unzulässige Distanzscheiben, vorgeschriebene fehlen

V 5.4Reifen
  • Reifengröße, Ausführung, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitskategorie nicht zulässig

  • Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern

  • Reifen beschädigt oder eingeschnitten

  • Profiltiefe zu gering

  • Reifen scheuern an anderen Bauteilen

  • Freigängigkeit nicht ausreichend

  • Reifen unzulässig nachgeschnitten

  • Reifenfülldruck augenscheinlich zu niedrig

  • Reifendruckkontrollsystem nicht funktionstüchtig oder stillgelegt

  • Reifenventilkappen fehlen

  • M+S Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt oder falsch angebracht oder die optische oder akustische Warnung erfolgt nicht

V 6Fahrgestell, Rahmen und daran befestigte Teile
V 6.1Fahrgestell oder Rahmen, tragende Teile
  • Längs- oder Querträger des Rahmens angerissen, verformt, durchgerissen, gebrochen

  • korrosionsgeschwächt

  • unsachgemäß repariert, bearbeitet

  • Schäden bei Nieten oder Schrauben

  • Nieten oder Schrauben fehlen

  • unsachgemäßer Ein-, An- oder Umbau

V 6.2Stoßfänger / Unterfahrschutz / seitliche Schutzvorrichtung
  • lose oder beschädigt, Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt

  • Einrichtung nicht vorschriftsmäßig oder fehlt

V 6.3Radabdeckung (Kotflügel) / Spritzschutzvorrichtung
  • fehlt, lose, korrosionsgeschwächt, beschädigt

  • ungenügender Abstand zum Rad

  • unzureichende Abdeckung der Reifenlaufläche

V 6.4Ersatzradunterbringung
  • Ersatzradhalter mangelhaft

  • Ersatzradhalter gebrochen, lose

  • Ersatzradbefestigung mangelhaft

  • Ersatzrad lose

V 6.5Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(Bolzenkupplungen, Zugösen, Zugeinrichtungen, Sattelkupplungen, Zugsattelzapfen, Abschleppeinrichtungen)
  • Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen

  • Bauteil verschlissen

  • Befestigung mangelhaft

  • Sicherungsvorrichtung fehlt, Funktion beeinträchtigt

  • Anzeigeeinrichtung für die geschlossene und gesicherte Stellung funktioniert nicht

  • Kennzeichen oder Leuchte durch Verbindungseinrichtung verdeckt

  • Haupt- oder Hilfsverriegelung unzulässig verändert

  • Verbindungseinrichtung zu schwach dimensioniert

  • Abschleppeinrichtung mangelhaft, fehlt

  • Anhänge- / Sattelkupplung: Befestigung unzureichend, nicht genehmigte Ausführung

  • Verbindungseinrichtung: Typenschild fehlt

  • Zuggabel / -rohr verbogen, angerissen, unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt

  • Zugeinrichtung, Höheneinstelleinrichtung, Stützeinrichtung: Bodenfreiheit unzureichend

  • Höheneinstelleinrichtung fehlt, schadhaft, nicht genehmigte Ausführung

  • Stützeinrichtung fehlt, schadhaft

V 6.6Andere außenliegende Zubehörteile und Ausrüstungen
(z. B. Radkappen, Staukästen, Gepäckträger, Feuerlöscher, Hydraulikanlagen)
  • nicht zulässig

  • Befestigung mangelhaft

  • Verletzungsgefahr, sicherer Betrieb beeinträchtigt

  • hydraulische Einrichtung undicht

  • Austritt gefährlicher Stoffe

V 7Fahrerhaus, Karosserie
V 7.1Gesamtes Fahrerhaus, Karosserie
  • sicherheitskritisch verändert

  • ungenügender Abstand zur rotierenden oder bewegten Teilen

  • ungenügende Bodenfreiheit

  • korrosionsgeschwächt

  • unsachgemäß repariert, bearbeitet

  • Karosseriesäule beschädigt, instabil

  • Verkleidung oder Bauteile lose oder beschädigt und Gefahr von Verletzungen

  • Boden / Bodengruppe beschädigt, instabil

V 7.2Befestigung
  • Karosserie / Fahrerhaus nicht korrekt auf dem Fahrgestell ausgerichtet

  • Befestigung der Karosserie / des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger instabil, beeinträchtigt, fehlt

  • Befestigungspunkte korrosionsgeschwächt

V 7.3Sitze
  • Sitzstruktur beschädigt

  • Befestigung mangelhaft, lose

  • Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei, Sitz nicht einrastbar

  • Rückenlehne kann nicht festgestellt werden

  • Sitze unzulässig oder unzulässig verändert

  • Kopfstützen fehlen

  • Anzahl, Anordnung der Sitze unzulässig

  • Fahrersitz fehlt

V 7.4Andere außen- und innenliegende Zubehörteile und Ausrüstungen (z. B. Einbauten)
  • andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht zulässig

  • Befestigung mangelhaft

  • Verletzungsgefahr, sicherer Betrieb beeinträchtigt

V 7.5Türen, Türanschläge, Hauben, Griffe, Schlösser, Scharniere
  • korrosionsgeschwächt, beschädigt, lose, fehlen

  • unzulässig verändert

  • Tür, Haube öffnet oder schließt nicht einwandfrei

  • Tür, Haube kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen

  • Schloss defekt

V 7.6Trittstufen, Einstiege
  • Stufe oder Sprosse beschädigt, Verletzungsgefahr für Nutzer

  • Haltegriffe unzulässig verändert, beschädigt, lose, fehlen

V 7.7Betätigungseinrichtungen
Bremsanlage siehe V 1.1
Lenkanlage siehe V 2.3.1
  • Funktion einer für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges erforderlichen Betätigungseinrichtung eingeschränkt

  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung sperrt oder blockiert unabsichtlich, ohne Funktion

V 7.8Anzeigen und Signaleinrichtungen
  • Einrichtungen für Schallzeichen funktionieren nicht ordnungsgemäß, Wirkung nicht ausreichend, Befestigung nicht ausreichend, nicht vorschriftsmäßig

  • Geschwindigkeitsmesser fehlt, nicht vorschriftsmäßig eingebaut, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, keine Beleuchtung

  • Wegstreckenzähler ohne Funktion

V 7.9Heizung, Lüftung
  • nicht vorschriftsmäßig eingebaut

  • Wirkung stark beeinträchtigt, ohne Funktion

  • Typenschild fehlt

  • Heizung: nicht genehmigte Ausführung

  • Wärmetauscher: defekt, unsachgemäß instandgesetzt oder nach vorgeschriebener Frist nicht ausgetauscht

V 8Ausstattung für die aktive und passive Sicherheit
V 8.1Sicherheitsgurte / Gurtschlösser
  • Verankerungspunkt beschädigt

  • Verankerung lose, fehlt

  • Verankerungspunkte nicht vorschriftsmäßig

  • vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt

  • Sicherheitsgurt beschädigt, Einschnitt oder Anzeichen für Überdehnung

  • Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig

  • Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

  • Aufrolleinrichtung beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

  • Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen funktionieren nicht

  • Kraftbegrenzer fehlt oder ist nicht für das Fahrzeug geeignet

  • Gurtstraffer fehlt oder ist für das Fahrzeug nicht geeignet

  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an

V 8.2Airbag
  • Airbag fehlt oder ist für das Fahrzeug nicht geeignet

  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an

V 8.3zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)
  • SRS-Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin

  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an

V 8.4Fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems- / Lenkanlage
(z. B. Notbremsassistent, ESP)
  • Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind beschädigt

  • Kabel beschädigt

  • andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt

  • Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei

  • ESP-Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin

  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an

V 8.5Automatischer Notruf (eCall)
bei neuen EG-Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Klasse M1 und N13 ab dem 31. März 2018
Nicht anzuwenden für Fahrzeuge, die ausschließlich in nicht öffentlichen Bereichen eingesetzt werden.
  • fehlt, beschädigt, nicht angeschlossen, nicht funktionsfähig, falsche Software

  • System gibt über elektronische Schnittstelle Fehler an

V 8.6Weitere Fahrerassistenzsysteme
z. B. Abbiege-, Spurwechsel-, Rückfahrassistent
  • Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin

  • System gibt über elektronische Schnittstelle Fehler an

V 8.7Sicherung gegen unbefugte Benutzung, Schlösser, Sperren und Diebstahlsicherungen
  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung ohne Funktion

  • Schloss defekt

  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung sperrt oder blockiert unbeabsichtigt

V 9Antrieb
V 9.1Kraftstoff- / Gasanlage (Antrieb, Heizung)
  • Tank oder Leitungen angescheuert, beschädigt, korrosionsgeschwächt, Befestigung mangelhaft

  • Kraftstoffaustritt, Anlage undicht

  • fehlender oder undichter Tankdeckel

  • Tankdeckel: Verliersicherung fehlt

  • LPG- / CNG- / LNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsmäßig, defekt

  • Nachweis der Gasanlagenprüfung fehlt, abgelaufen, falsch

  • Prüffrist des Druckbehälters abgelaufen

  • Typenschild / Kennzeichnung (Tank) nicht vorhanden, nicht lesbar

  • Ausführung Gasanlage oder deren Teile unzulässig

  • Gasanlage oder deren Teile beschädigt, Befestigung mangelhaft

  • LPG- und CNG-Nachrüstsysteme: Einbauschild nach 4.2 der ECE-R 115 nicht vorhanden, unvollständig, nicht lesbar

V 9.2Motor
  • Ölverlust

  • Kühlwasserverlust

  • Befestigung schadhaft, lose, beschädigt, unsachgemäß repariert

  • Motor oder Steuerung verändert

  • Funkenentstörung mangelhaft

V 9.3Abgasanlage, Geräuschdämpfer
  • Abgasanlage undicht, korrosionsgeschwächt, beschädigt

  • Befestigung mangelhaft

  • Abschirmung mangelhaft

  • Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastraum ein

  • Geräuschdämpfung mangelhaft, fehlt

V 9.4elektrischer Fahrzeugantrieb
  • unzulässig verändert

  • beschädigt

  • Warnaufkleber fehlt

  • Abdeckung fehlt, beschädigt

  • Kurzschluss- / Brandgefahr

  • Ladeanschluss unzulässig verändert, beschädigt

V 9.5Antriebsstrang
  • Befestigungsbolzen Kardanantrieb / Gelenkwelle lose

  • oder fehlt

  • Antriebswellenlager übermäßig abgenutzt

  • Antriebswellengelenke übermäßig abgenutzt

  • flexible Kupplung (Hardyscheibe) schadhaft

  • Antriebswelle beschädigt oder verbogen

  • Lagergehäuse mangelhaft befestigt oder gebrochen

  • Staubmanschette schadhaft

  • Getriebe beschädigt, Funktion eingeschränkt, unzureichend befestigt, unsachgemäße Reparatur

V 10Aufbau (Laderaum)
V 10.1Boden / Wände / Rungen
  • beschädigt, korrosionsgeschwächt

  • Befestigung mangelhaft

  • einzelne Nieten / Schrauben lose, beschädigt

V 10.2Plane / Gestell / Verschlüsse
  • Spriegelgestell beschädigt

  • Spriegelgestell nicht ausreichend befestigt

  • Verschlüsse schadhaft, scharfkantig

  • Plane / Verschlüsse beschädigt, unsachgemäß befestigt

V 10.3Kipp- / Ladeeinrichtung
  • nicht ausreichend befestigt, Sicherung unzureichend

  • Hydraulik- oder Druckluftteil undicht

  • Ladungsaufnahme fehlt, beschädigt, wirkungslos

  • Niederspanneinrichtung für Container fehlt, wirkungslos, beschädigt

  • am Fahrzeug angebrachte Zurr- und Aufnahmepunkte (Ladungssicherung) beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt

V 11sonstige Ausrüstungen
V 11.1Warndreieck
  • fehlt, unvollständig, unzulässig

V 11.2Verbandskasten
  • fehlt, unvollständig, unzulässig

V 11.3Unterlegkeil(e)
  • fehlen, mangelhafter Zustand, falsche Abmessungen (siehe DIN 76051-1)

  • Befestigung / Sicherung nicht vorhanden, unwirksam

V 11.4(mitzuführende) Warnleuchte
  • fehlt, mangelhaft, ohne Funktion

V 11.5Warnweste
  • fehlt, mangelhaft, falsche Ausführung

Anmerkungen

"Vorschriftsmäßig" bezieht sich auf die Typgenehmigung zum Zeitpunkt der Genehmigung, der Erstzulassung oder der Erstinbetriebnahme sowie auf Nachrüstbestimmungen.

Jedoch für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. 1. 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind und deren Baumerkmale den unter die EG-Richtlinien über Bremsanlagen fallenden Fahrzeugen gleichzusetzen sind, gelten die Vorgaben dieser jeweiligen Fahrzeugklasse

40%, wenn radstandsbezogene Schwerpunkthöhe h/E ≥ 0,5

Jedoch ≥ 43 % für Anhänger (Zentralachs- sowie Drehschemelanhänger) und ≥ 40 % für Sattelanhänger, wenn trotz einwandfreiem Zustand der Bremsanlage aufgrund des Messverfahrens die Mindestwerte von 50 %, 45 % bzw. 43 % nicht erreicht werden

43 % für Sattelanhänger, deren Typgenehmigung vor dem 1. Januar 2012 erteilt wurde

Jedoch ≥ 40 %, wenn trotz einwandfreiem Zustand der Bremsanlage aufgrund des Messverfahrens der Mindestwert von 48 % nicht erreicht wird

Bei der Prüfung von O2-Anhängefahrzeugen mit Auflaufbremsanlage ist die Wirksamkeit im Fahrversuch zu ermitteln.

Gemäß Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie)

Gemäß Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie)

Beschreibung der EG-Fahrklassen siehe Anhang 4.