Abschnitt 23 - Zu § 28 Abs. 1 Nr. 2:
Von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) sind z. B. Behältergeräte und Frischluft- bzw. Druckluft-Schlauchgeräte.
Siehe auch BG-Regeln "Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190, bisherige ZH 1/701), insbesondere Abschnitt 3.4 "Isoliergeräte".