DGUV Regel 115-801 - Branche Zeitarbeit Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Beschäftigte unterweisen

Die Beschäftigten der Zeitarbeit sollen sicher und gesund arbeiten können. Mit Unterweisungen wollen Sie Kenntnisse über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vermitteln und zu sicherem und gesundheitsgerechtem Verhalten motivieren. Die Unterweisung der Beschäftigten der Zeitarbeit ist ein Teil der Einsatzvorbereitung.

Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen haben bei der Unterweisung der Zeitarbeitsbeschäftigten voneinander abgrenzbare Aufgaben und Ziele.

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ccc_3518_03.jpgRechtliche Grundlagen

Bei der Durchführung von Unterweisungen sind Randbedingungen zu berücksichtigen, die zum Erfolg der Unterweisungen beitragen.

  • Planen Sie ausreichend Zeit ein und vermeiden Sie Störungen.

  • Bereiten Sie die Informationen angepasst an die Situation des/der Beschäftigten der Zeitarbeit vor (Erfahrung, Qualifikation, Alter, etc.).

  • Beziehen Sie die Beschäftigten über deren Erfahrungen mit ein.

  • Vergewissern Sie sich, dass die Inhalte, die Sie vermitteln wollen, verstanden wurden.

  • Machen Sie deutlich, dass die besprochenen Verhaltensweisen verpflichtend sind (anweisender Charakter).

  • Dokumentieren Sie wen, wann und zu welchen Inhalten Sie unterwiesen haben.

ccc_3518_25.jpg Ihr Unfallversicherungsträger unterstützt Sie mit verschiedenen Seminar- und Medienangeboten bei der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Unterweisungen.

ccc_3518_23.jpgEinsatzbetrieb

Als Einsatzbetrieb weisen Sie den Beschäftigten aus der Zeitarbeit die konkreten Tätigkeiten zu. Sie stellen die Arbeits- und Betriebsmittel zur Verfügung. Sie wissen um die möglichen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, die sich aus dem Arbeitsplatz ergeben.

Daher ist die arbeitsplatzbezogene Unterweisung eindeutig Ihnen als Einsatzbetrieb zugeordnet.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fordert vom Einsatzbetrieb die Unterrichtung der Beschäftigten der Zeitarbeit über:

  • Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen die Beschäftigten ausgesetzt sein können,

  • Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwehr der Gefahren,

  • die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten,

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  • die Notwendigkeit einer besonderen ärztlichen Überwachung

    und

  • erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes.

Die Unterweisung durch den Einsatzbetrieb umfasst ...

... betriebsbezogene Inhalte wie:

  • Unternehmensgrundsätze und -regeln

  • Ansprechpersonen (z. B. Meisterinnen und Meister, Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter, Schichtführerinnen und Schichtführer, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat, "Patinnen und Paten", Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit)

  • Verhalten im Notfall (u. a. Brandschutz, Erste Hilfe)

  • Sozialeinrichtungen und -räume

  • Regelungen zu Rauch- und Alkoholverbot

  • Regelungen zum Umgang mit Medikamenten

  • Arbeitsbereich und Zutrittsverbote

  • Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung

... arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Inhalte:

  • erforderliche Qualifikationen

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz und notwendige Schutzmaßnahmen sowie arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Umgang mit Gefahrstoffen (Betriebsanweisung nutzen)

  • Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen; dabei Verhalten bei Störungen berücksichtigen

  • Richtige Nutzung der PSA, insbesondere Durchführung von Übungen, bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll Konkrete Einweisung in die Tätigkeit

Änderungen der Tätigkeit stimmen Sie im Vorfeld mit dem Zeitarbeitsunternehmen ab. Diese Änderungen erfordern auch eine erneute Unterweisung.

ccc_3518_24.jpgZeitarbeitsunternehmen Grundunterweisung

Als Zeitarbeitsunternehmen erwarten Sie von Ihren Beschäftigten, dass diese sich sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten. Daher führen Sie im Rahmen der Einstellung und in regelmäßigen Abständen eine Grundunterweisung durch, bei der Sie die grundlegenden Fragen des Arbeitsschutzes mit Ihren Beschäftigten besprechen.

Ihre Beschäftigten sollen wissen, dass in Ihrem Unternehmen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten einen hohen Stellenwert haben. Sie sollen angeregt werden, auf sich selbst und ihre Umgebung zu achten und im Zweifel der Sicherheit Vorrang einräumen. Sie sollen merken, dass Sie ihnen dabei Rückhalt geben - auch im Einsatz beim Kundenbetrieb.

Themen einer Grundunterweisung sind unter anderem:

  • Unternehmensgrundsätze/-regeln und -ziele zu Sicherheit und Gesundheit

  • Bei Unklarheiten Kontakt zum Zeitarbeitsunternehmen suchen

  • Grundlagen zum Arbeitsschutz wie: Verhalten in Notfallsituationen, Flucht- und Rettungswege und deren Kennzeichnung, Brandschutz, Sicherheitskennzeichen

  • Recht auf arbeitsplatzbezogene Unterweisung im Einsatzbetrieb

  • Verpflichtung, Schutzmaßnahmen einzuhalten und erforderliche PSA zu tragen

  • Regelungen zu Rauch- und Alkoholverbot

  • Regelungen zum Umgang mit Medikamenten

  • Verhalten bei Unfällen

  • zuständiger Unfallversicherungsträger

  • Verhalten bei Auftreten von Mängeln (Information der Vorgesetzten des Einsatzbetriebs)

  • Verbot, sicherheitswidrige Weisungen zu befolgen

  • Verhalten bei Einsatz, abweichend von den vereinbarten Arbeitsaufgaben

  • Information des Zeitarbeitsunternehmens über nicht abgestellte Mängel, Unfälle, sicherheitswidrige Weisungen und Abweichungen von den vereinbarten Arbeitsaufgaben

  • Regelungen zum Arbeitszeitgesetz

Tätigkeitsbezogene Unterweisung

Die Grundunterweisung wird durch eine tätigkeitsbezogene Unterweisung ergänzt. Diese Unterweisung bezieht sich auf die konkreten Einsätze, ohne jedoch die arbeitsplatzbezogene Unterweisung des Einsatzbetriebs zu ersetzen. Sie ist Bestandteil der Einsatzvorbereitung. Die Themen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und beinhalten unter anderem:

  • Hinweise zum Arbeitsweg und zur Arbeitszeit

  • Information zur vorgesehenen Tätigkeit und zum Arbeitsumfeld

  • Tragepflicht für PSA

  • Unterweisung zur ausgehändigten erforderlichen PSA

  • Typische Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen bezogen auf das Tätigkeitsfeld

  • Hinweis auf die Unterweisung durch den Einsatzbetrieb und wer dort die Unterweisung durchführt

  • Ggf. Erläuterung des "Beschäftigten-Selbstcheck" (siehe 3.4.1) für qualifizierte Beschäftigte.

Bei Neueinstellungen werden Grundunterweisung und tätigkeitsspezifische Unterweisung in der Regel zusammen durchgeführt.