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Abschnitt 4.2 - Arbeitsschutz bei Einkauf und Auftragsvergaben berücksichtigen

Bemerkung des Betriebes:
Bei der Beschaffung von Maschinen und Geräten die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigen. Arbeitsmittel müssen für den Einsatz und die Umgebungsbedingungen geeignet sein, gegebenenfalls sich fachkundig beraten lassen. Geprüfte Arbeitsmittel beschaffen.
Bei der Beschaffung prüfen, ob die Produkte oder Arbeitsstoffe Gefahrstoffe enthalten. Wenn Gefahrstoffe enthalten sind, prüfen, ob weniger gefährliche oder ungefährliche Ersatzstoffe auf dem Markt sind.
Vor der Beauftragung von Fremdfirmen darauf achten, dass diese die Voraussetzungen für eine sichere und gesundheitsgerechte Leistungserbringung erfüllen (z.B. sichere Maschinen, qualifizierte Mitarbeiter, niedrige Unfallquote, Erfahrungswerte von früheren Einsätzen).