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Abschnitt 10.2 - 10.2 Kopfschutz

Besteht die Gefahr von Kopfverletzungen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände oder durch Anstoßen, sind Industrieschutzhelme (Abbildung 35) zu tragen. Diese müssen den Anforderungen der DIN EN 397 entsprechen.

Die Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen ist durch Witterungseinflüsse begrenzt. Sie beträgt für Helme aus thermoplastischen Kunststoffen maximal vier Jahre und für Duroplast-Helme maximal acht Jahre ab Herstelldatum (siehe Helminnenseite).

Durch wechselnde Körperhaltungen bei Montagetätigkeiten besteht die Gefahr, dass der Helm herunterfällt. Dies kann durch einen Kinnriemen verhindert werden.

Siehe DGUV Regel 112-193 und 112-993 "Benutzung von Kopfschutz".

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Abb. 35
Industrieschutzhelm aus thermoplastischem Kunststoff mit integriertem Gehörschutz und Schutzbrille