Anhang 6.1 - Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Firma: | Betriebsanweisung gem. GefStoffV § 14 | Nummer: Ausgabe/Stand | |||
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1. Anwendungsbereich | |||||
Spritzen und Sprühen mit lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen ohne krebserzeugende Bestandteile (krebserzeugende Bestandteile sind z. B. Zinkchromate und Strontiumchromat) | |||||
Abteilung: ______________________ Spritzstand/Lackierkabine: _______________________ | |||||
2. Stoffe | |||||
Alkohole (Butanole), Aromatische Kohlenwasserstoffe (Ethylbenzol, Toluol, Xylole), Ester (Butylacetat, Ethylacetat) | |||||
Produktname: ___________________________________________________________________ | |||||
3. Gefahren für Mensch und Umwelt | |||||
• | Reizt die Schleimhaut der Augen- und Atemwege | ||||
• | Kann zu Appetitlosigkeit, Übelkeit, Schwindelgefühl, Erbrechen und Atemlähmung führen | ||||
• | Kann Haut, Leber, Nieren und das Zentralnervensystem schädigen | ||||
• | Brandgefahr | ||||
• | Lösemittel gefährden Erdreich und Grundwasser | ||||
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |||||
• | Vor Arbeitsbeginn Absaugeinrichtung einschalten | ||||
• | Vor Arbeitsbeginn Hände und Unterarme mit Hautschutzmittel einreiben: ________________ | ||||
• | Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und Unterarme mit warmem Wasser und mildem (nicht scheuern dem) Hautreiniger reinigen: ________________________________________ | ||||
• | Anschließend Hautpflegemittel auftragen: __________________________________________ | ||||
• | Hautkontakt möglichst vermeiden, dazu gehört: | ||||
- | Hände nicht mit Lösemittel reinigen | ||||
- | Feuchte Kleidung sofort wechseln | ||||
- | Spritzschutz bzw. Gummischürze verwenden | ||||
- | Mit verschmutzten Händen nie Mund, Nase, Augen berühren | ||||
• | Behälter dicht geschlossen lagern | ||||
• | Am Arbeitsplatz vorhandene Mengen auf Schichtbedarf begrenzen | ||||
• | Zum Reinigen Einwegpapiertücher verwenden (nicht in die Kleidung stecken) | ||||
• | Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken und keine Lebensmittel aufbewahren | ||||
• | Nicht in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangen lassen | ||||
5. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall | Notruf: | ||||
• | Bei Ausfall der Absauganlage Arbeit unterbrechen und Vorgesetzte informieren | ||||
• | Arbeit nur auf Anweisung und mit Atemschutz (Kombinationsfilter A2/P2) fortsetzen | ||||
• | Verschüttete Lacke/Lösemittel mit Papiertuch, Bindemittel aufnehmen: __________________ | ||||
• | Im Brandfall nur mit bereitgestellten Löschmittel löschen: _____________________________ | ||||
6. Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe | Notruf | ||||
• | Ersthelfer/Ersthelferinnen und Vorgesetzte verständigen | ||||
• | Bei Hautkontakt mit viel Wasser abwaschen | ||||
• | Bei Augenkontakt mit viel Wasser spülen, Augendusche/Spülflasche benutzen | ||||
• | Bei Einatmen und Unwohlsein Frischluft zuführen | ||||
• | Bei Hautreaktionen Vorgesetzte informieren | ||||
7. Instandsetzung, Entsorgung | |||||
• | Täglich Wirksamkeit der Absauganlage prüfen, Betriebsanleitung beachten | ||||
• | Anlage in regelmäßigen Abständen reinigen: _______________________________________ | ||||
• | Lösemittelreste und gebrauchtes Putzmaterial in besonders gekennzeichneten Behältern sammeln: ____________________________________________________________________ | ||||
Datum | Unterschrift |