DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Abschnitt 6.7 - 6.7 Teigaufbereitung

6.7.1 Manuelle Teigaufbereitung

Bei der manuellen Teigaufbereitung sind staubarme Trennmittel einzusetzen. Stärke ist als Trennmittel aufgrund der starken Staubentwicklung nicht zu empfehlen.

Mehl darf als Trennmittel nur folgendermaßen verwendet werden:

  • Auflegen und Verreiben

  • Auftrag mittels eines Siebes bei geringer Fallhöhe

Der Handwurf ist zu unterlassen.

6.7.2 Maschinelle Teigaufbereitung

Auch bei der maschinellen Teigaufbereitung ist die Staubentwicklung zu minimieren.

Dies kann erfolgen durch:

  • den Einsatz staubarmer Trennmittel,

  • den Einsatz von Maschinen mit automatischen Mehlstreuern oder

  • den Einsatz von geeigneten Absaugeinrichtungen.

Beim Aufsprühen von Trennölen ist darauf zu achten, dass möglichst keine Aerosole in die Atemluft gelangen können.