Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.4 - 6.4 Organisatorische Maßnahmen

Die LärmVibrationsArbSchV nennt als organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen auch

  • Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen,

  • Begrenzung von Ausmaß und Dauer der Exposition und

  • Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne Lärmexposition

6.4.1
Wartungsprogramme

Zu den Wartungsprogrammen kann man die vorbeugende Instandhaltung zählen. An Arbeitsmitteln können sich Schrauben oder Klebestellen lösen. Dabei können dann Bleche frei zu schwingen anfangen und Lärm abstrahlen.

Auch Schäden an Kugellagern können zu Lärmemittenten werden. Da sich diese Schäden schleichend einstellen, werden sie anfangs nicht wahrgenommen und später ignoniert.

Ebenso können im Laufe der Zeit Arbeitsmittel, wie Bohrer, Fräser oder Drehmeißel, stumpf werden, wobei die Werkzeuge und zu bearbeitenden Werkstücke dann anfangen zu schwingen und Geräusche abzustrahlen.

Bei allen diesen sich nach und nach einstellenden Verschleißschäden ist es daher wichtig, bereits im Vorfeld zu planen, wann die vorbeugende Instandhaltung oder das Wechseln von Werkzeugen stattzufinden hat.

6.4.2
Begrenzung der Exposition

Die zeitliche Exposition der Mitarbeiter kann auch durch Verlegung lärmintensiver Arbeiten in die mannarme Schicht erfolgen. Dann sind die Mitarbeiter, die durch die lauten Tätigkeiten belastet wären, nicht mehr anwesend, die wenigen, die dann noch im Betrieb sind, können sich mit Gehörschutz schützen.

6.4.3
Arbeitszeitpläne

Eine wirksame Möglichkeit zur zeitlichen Begrenzung der Lärmexposition kann die Jobrotation darstellen. Unter dem Begriff der Jobrotation ist ein systematischer Arbeitsplatzwechsel zu verstehen. Dabei erfolgt ein nach einem bestimmten Zeitplan durchgeführter Wechsel des Arbeitsplatzes, bei dem der Ausgleich von lärmbelasteten mit nicht lärmbelasteten Arbeiten eine Verringerung der gesamten Lärmexposition zur Folge hat.