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Abschnitt 4.5 - Persönliche Schutzausrüstung

Bemerkung des Betriebes:
Beim Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstungen ist folgendes zu beachten:
-Ermitteln, welche Persönliche Schutzausrüstungen geeignet und erforderlich sind; bei der Eignung nicht nur die Schutzwirkung, sondern auch ergonomische Belange berücksichtigen.
-Mitarbeiter an der Auswahl und Erprobung der Schutzausrüstungen beteiligen, auch um die Akzeptanz zu erhöhen.
-Mitarbeiter unterweisen, wann und wie die Persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen sind.
-Regelmäßige Wartung und Austausch von Persönlicher Schutzausrüstungen bei Bedarf sicherstellen.
Kontrollieren, ob die zur Verfügung gestellten Persönlichen Schutzausrüstungen benutzt werden.