Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Zerlegung von bleihaltigen Altgeräten (z.B. Elektro- und Elektronikgeräte)*
Weichlöten mit dem Lötkolben an elektrischen und elektronischen Baugruppen oder deren Einzelkomponenten (Kolbenlöten)*
Auftragen von bleihaltigen Dekorfarben auf Emaille, Glas und Keramik in Form von Pasten oder von erstarrten Thermoplasten*
Verarbeiten von Pasten mit bleihaltigen Pigmenten und von bleihaltigen Dekorfarben als Siebdruckpasten oder Thermoplaste*
Auftragen von Glasuren für lebensmittelechte Behälter*
Transportieren, Lagern und Stapeln von Blei in Barren, Blechen, Stangen oder ähnliche Formen.*
*Sobald eine orale Aufnahme oder eine nicht inhalative Aufnahme wahrscheinlich ist, ist die Tätigkeit als Tätigkeit mit erhöhter Exposition einzustufen. Maßgebend ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.