TRD 601 Blatt 1 - TR Dampfkessel 601 Blatt 1

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Abschnitt 5 TRD 601 Blatt 1 - Zutrittsverbot (1)

Unbefugten ist der Zutritt zu der Dampfkesselanlage zu untersagen. An den Eingängen zum Kesselaufstellungsraum sind Verbotsschilder so anzubringen, daß sie jederzeit sichtbar und gut lesbar sind. Der Kesselbetreiber hat den Kesselwärter davon zu unterrichten, wer zu dem befugten Personenkreis gehört.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)