Abschnitt 80 - Zu § 20 Abs. 11:
Es ist anzunehmen, dass organische Peroxide in einen irreversiblen Zustand, der zu einer gefährlichen Reaktion führen kann, geraten sind, wenn sie
bei einer Störung unzulässig hohen Temperaturen ausgesetzt waren,
durch andere Substanzen verunreinigt worden sind
oder
eine Phasentrennung oder einen Verlust an Phlegmatisierungsmitteln erlitten haben und der ursprüngliche Zustand auf einfache Weise nicht wiederhergestellt werden kann.