DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Ohnmachtssichere Schwimmlage

Befindet sich eine ohnmächtige Person im Wasser, fällt der Kopf unter die Wasseroberfläche. Die Person würde ertrinken, obwohl sie auf der Oberfläche treibt (Abbildung 1).

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Abb. 1 Ohnmachtslage einer Person im Wasser

Ohnmachtssichere Schwimmlage bedeutet, dass die Person mit der Rettungsweste in eine Schwimmlage gebracht wird, bei der der Kopf mit der Nase und dem Mund über dem Wasser ist. Dies muss auch ohne aktive Bewegungen der Person, bei Erschöpfung oder gar Ohnmacht erfolgen (Abbildungen 2 und 3).

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Abb. 2 Ohnmachtssichere Schwimmlage mit aufgeblasener Rettungsweste

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Abb. 3 Ohnmachtssichere Schwimmlage mit aufgeblasener Rettungsweste