Abschnitt 3.16 - 3.16 Zusammenarbeit mit Eltern
Die Partizipation der Eltern und die Kooperation der Schulleitung und des Kollegiums mit ihnen sollen positive Effekte auf den Bildungserfolg und auf die Schulgesundheit haben. In der Praxis gestaltet sich die Zusammenarbeit der Beteiligten aber nicht immer einfach, was ihre Gesundheit negativ beeinflussen kann.
Abb. 57
Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern wirkt sich positiv auf die Schulgesundheit
aus.
Rechtliche Grundlagen | |
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Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
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Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
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Zum einen unterstützen Eltern ehrenamtlich Renovierungsarbeiten und Aktivitäten wie Wandertage, Ausflüge, Schul- oder Klassenfeste. Zum anderen tauschen sich Eltern mit den Lehrkräften ihrer Kinder oder in schulischen Gremien und auf Klassenebene aus. Gefährdungen können dabei unter anderem durch folgende Faktoren entstehen:
Fehlende Sorgfalt
Interaktionsschwierigkeiten zwischen Eltern und Lehrkräften
Fehlende Transparenz über Aufgaben und Erwartungen
Unzureichende Kompetenzen
Fehlende Partizipationsmöglichkeiten
Ungeeignete Räumlichkeiten
Ungeeignete Arbeitsmittel
Zu wenig Zeit für Gespräche
Maßnahmen |
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Gefährdungsbeurteilung bei der Mitarbeit von Eltern
Bevor Eltern bei Schulveranstaltungen wie Ausflügen, Festen oder Renovierungsarbeiten tätig werden, muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Bei regelmäßigen Veranstaltungen reicht eine einmalige Beurteilung zu Beginn des Schuljahres aus. Erfolgt die Tätigkeit bei Veranstaltungen, die dem inneren Schulbereich zuzurechnen sind, sind Sie als Schulhoheitsträger für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Bei Tätigkeiten im äußeren Schulbereich liegt die Verantwortung beim Ihnen als Schulsachkostenträger.
Zu empfehlen ist, vornehmlich die Gefährdungen in den Blick zunehmen, die sich aus der Mitarbeit der Eltern neu ergeben. Zielführend ist auch, die Elternvertretungen in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Beachten Sie, dass bei Eltern die gleichen Voraussetzungen gelten wie beim Einsatz von Beschäftigten. Dazu gehören unter anderem die richtige Personalauswahl, die Prüfung der Arbeitsmittel und die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften.
Arbeitsmittel
Wenn Eltern freiwillig Arbeiten in der Schule übernehmen, muss der Schulsachkostenträger in Kooperation mit der Schulleitung Sorge dafür tragen, dass die erforderlichen Arbeitsmittel für diese Arbeiten zur Verfügung stehen.
Es dürfen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden, die keine Mängel haben, den jeweiligen für sie geltenden Vorschriften entsprechen und bei der Verwendung sicher sind.
Unterweisung der Eltern
Es ist erforderlich, dass Eltern im Rahmen ihrer schulischen Mitwirkungen über Gefährdungen unterwiesen werden. Bei regelmäßigen Tätigkeiten muss jährlich unterwiesen werden. Lassen Sie sich die Unterweisungen dokumentieren. Auch hier hängt die Verantwortung für die Unterweisung davon ab, in welchem Bereich die Mitwirkung erfolgt.
Abb. 58
Engagierte Eltern unterstützen viele schulische Veranstaltungen. Dabei sollten sie Gefährdungen kennen und sich schützen können.
Partizipationsmöglichkeiten schaffen
Damit die Beteiligung von Eltern an Ihren Schulen selbstverständlich ist, sollten Schulhoheitsträger Ihre Schulleitungen anhalten, vielfältige Partizipations- und Gesprächsgelegenheiten zu ermöglichen. Damit schaffen Sie Verständnis für die jeweilige Rolle.
Geeignet sind insbesondere Treffen, die den Austausch und das Kennenlernen in den Mittelpunkt stellen. Am besten kommen Schulleitungen regelmäßig, zum Beispiel monatlich, mit den Elternvertretungen zusammen.
Feedbackkultur schaffen
Um die Zusammenarbeit und den Austausch in Ihren Schulen zu forcieren, können Sie Instrumente wie Fragebögen, Onlinerückmeldungen oder Gesprächsrunden etablieren, mit denen sich Lernende, Eltern und Lehrkräfte regelmäßig Rückmeldung geben können. Die Ergebnisse sollten von den Schulleitungen zur Diskussion gebracht und in die Schulentwicklung eingebracht werden.
Lehrkräfte und Eltern qualifizieren
Schulhoheitsträger sollten auch den Elternvertretungen die Möglichkeit geben, sich Kompetenzen für eine gute Zusammenarbeit anzueignen, beispielsweise mit Angeboten zu "Mobbing" oder "Wertschätzende Kommunikation". Es wird empfohlen, Angebote für Eltern und Lehrkräfte separat, aber auch für beide Gruppen gemeinsam durchzuführen.
Wertschätzende Kommunikation
Wenn Elternhaus und Schule gleichermaßen mit- und übereinander wertschätzend kommunizieren, sinkt das schulbezogene Risiko für psychische Beeinträchtigungen aller Beteiligten.
Wertschätzende Kommunikation erfordert:
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Abb. 59
Eine wertschätzende Kommunikation fördert die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Verankerung im Schulprogramm
Allen Beteiligten sollte die Bedeutung von Kooperation für Sicherheit, Gesundheit und Lernerfolg bekannt sein. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher für den inneren Schulbereich sollten Sie Ihre Schulen anhalten, die Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern und ihr Umgang miteinander zu thematisieren. Dies sollte zum einen durch die Verankerung im Schulprogramm geschehen. Zum anderen sollte die Schulkonferenz ein Konzept zur Umsetzung im Kollegium, in der Elternschaft und in den einzelnen Klassen entwickeln.
Räume für Beteiligung schaffen
Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften sollten in einer geschützten Atmosphäre stattfinden. Als Schulsachkostenträger können Sie deshalb die Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften unterstützen, indem Sie Besprechungs- und Arbeitsräume zur Verfügung stellen mit
ergonomischem Mobiliar,
angenehmem Raumklima,
ausreichender Belüftung und Beleuchtung,
angenehmer Raumtemperatur,
erforderlichen Arbeitsmitteln.