DGUV Information 209-082 - Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 12.2 - 12.2 Lacke

Für Spritzlackierarbeiten von Hand gelten bei Verwendung branchenüblicher Lacksysteme folgende Festlegungen:

  • Bei einer Verarbeitungsmenge von weniger als 0,5 kg pro Schicht muss entweder an einer Spritzwand mit wirksamer technischer Lüftung gearbeitet oder es müssen gleichwertige organisatorische Maßnahmen angewendet werden (zum Beispiel Sicherstellung einer wirksamen freien Lüftung und zeitliche oder räumliche Trennung von Spritzlackierarbeiten und anderen Arbeiten).

  • Bei einer Verarbeitungsmenge von mehr als 0,5 kg pro Schicht muss an einem Spritzstand oder in einer Spritzkabine mit wirksamer technischer Lüftung gearbeitet werden.

(Hilfe zur Abschätzung: Mit einer Lackmenge von 0,5 kg kann eine Fläche von ca. 4 m2 lackiert werden).

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Weitere Informationen siehe DGUV Regel 109-013 "Spritzmaßnahmen für Lackierarbeiten - Lackaerosole" und DGUV Information 209-014 "Lackieren und Beschichten". Informationen zum Brand- und Explosionsschutz siehe DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb" und DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)".
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Abb. 12.2
Lackierer beschichtet ein Werkstück an einer Spritzwand im Sprühverfahren

Nitro-Lacke (Nitrocellulose-/NC-Lacke) haben einen sehr hohen Lösemittelanteil. Sie härten durch Verdampfen der Lösemittel aus. Gesundheitsgefahren ergeben sich durch:

  • Einatmen von Lösemitteldämpfen oder Aerosolen, wie sie beim Spritzlackieren auftreten können

  • Haut- und Augenkontakt (Reiz- oder Ätzwirkung). Zudem entfetten die Lösemittel die Haut und können hautresorptive Stoffe enthalten, die sowohl über eine vorgeschädigte als auch eine intakte Haut in den Körper aufgenommen werden.

PUR-Lacke sind überwiegend 2-Komponenten-Reaktionslacke mit Isocyanaten als Härter. Sie können zusätzlich Lösemittel enthalten. Die Isocyanate können sowohl nach Einatmen als auch bei Hautkontakt allergische Reaktionen auslösen. Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten keine weiteren Tätigkeiten mit Isocyanaten ausführen. PUR-Lacke wirken stark reizend auf die Haut und auf die Schleimhäute der Augen und Atemwege und schädigen innere Organe.

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Ab dem 24. August 2023 ist durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber sicherzustellen, dass alle Beschäftigten nachweislich zur sicheren Handhabung von Diisocyanaten geschult werden, wenn sie Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen ausführen, die monomeres Diisocyanat mit einem Gehalt von 0,1 % und mehr enthalten. Die entsprechenden Schulungen müssen von den Herstellern oder Inverkehrbringern angeboten werden.

Die verpflichtende Schulung entbindet nicht von der regelmäßigen Unterweisungspflicht durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Im Gegensatz zur Unterweisung bietet die Schulung allerdings detaillierte Inhalte, zum Beispiel zu den chemischen Eigenschaften von Diisocyanaten.

Wasserlacke können in wasserlösliche und wasserverdünnbare Systeme eingeteilt werden.

  • Wasserlösliche Lacke

    Das Bindemittel ist ein in organischen Lösemitteln vorgelöstes Harz, zum Beispiel Acrylat, das durch Neutralisation (Salzbildung) mit Aminen in eine wasserlösliche Form gebracht wird. Der Anteil an organischen Lösemitteln kann bis zu 25 % betragen. Eine Exposition ist somit gegenüber dem Bindemittel, den Aminen und dem Lösemittel gegeben.

  • Wasserverdünnbare Lacke

    Die Bindemittel in diesen Lacken sind wasserunlöslich. Sie werden bei der Herstellung des Lacks mit Hilfe oberflächenaktiver Substanzen äußerst fein in Wasser verteilt. Durch diesen Prozess entfällt die Mitverwendung von "Hilfslösemitteln" oder Aminen. Eine Exposition ist somit gegenüber dem Bindemittel und den oberflächenaktiven Substanzen gegeben.

Gesundheitsgefährdungen können durch Einatmen der Lackaerosole und durch Haut- oder Augenkontakt mit dem Lack entstehen.

Bei Lacksystemen auf der Basis von Epoxidharzen können besonders bei Hautkontakt allergische Reaktionen ausgelöst werden. Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten keine weiteren Tätigkeiten mit Epoxiden ausführen.

Haft- und Füllgrund wird im Modell- und Formenbau zum Versiegeln von grob- und feinporigen Untergründen (wie Holz oder Gips) verwendet. Sie werden typischerweise im Streich- oder Sprühverfahren auf die zu versiegelnde Oberfläche aufgebracht.

Porenversiegler enthalten zum Beispiel Kunstharze oder Nitrocellulose und haben einen hohen Lösemittelanteil. Gesundheitsgefahren ergeben sich durch:

  • Einatmen von gesundheitsschädlichen Lösemitteldämpfen oder Aerosolen, wie sie beim Spritzauftrag auftreten können

  • Haut- und Augenkontakt (Reiz- oder Ätzwirkung). Zudem entfetten die Lösemittel die Haut und können hautresorptive Stoffe enthalten, die gesundheitsschädigend sind und sowohl über eine vorgeschädigte als auch eine intakte Haut in den Körper aufgenommen werden.

  • Polyurethan (PUR)-haltige Systeme: Die enthaltenen Isocyanate können sowohl nach Einatmen als auch bei Hautkontakt allergische Reaktionen auslösen. Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten keine weiteren Tätigkeiten mit Isocyanaten ausführen.

Tabelle 4 Schutzmaßnahmen:

ProduktAbsaugungccc_1678_as_26.jpgAtemschutz 1)
Lösemittelhaltige
1-Komponenten-Lacke
(z. B. Nitrolacke)
JaBeim Streichen: Maske mit A2-Filter
Beim Spritzen: Maske mit A2P2-Filter
Bei Niedrigsiedern (z. B. Aceton): Isoliergerät
Lösemittelhaltige PUR-LackeJaBeim Streichen: Maske mit A2-Filter bei Grenzwertüberschreitung
Beim Spritzen: Maske mit A2P2-Filter
Bei Niedrigsiedern (z. B. Methylacetat): Isoliergerät
Wasser-LackeNotwendig bei SpritzauftragBeim Spritzen: A2P2-Maske 2)
Haft- und FüllgrundJaBeim Streichen: Maske mit A2-Filter bei Grenzwertüberschreitung
Beim Spritzen: Maske mit A2P2-Filter
Bei Niedrigsiedern (z. B. Aceton): Isoliergerät
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Ab dem 24. August 2023 ist durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sicherzustellen, dass alle Beschäftigten nachweislich zur sicheren Handhabung von Diisocyanaten geschult werden, wenn sie Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen ausführen, die monomeres Diisocyanat mit einem Gehalt von 0,1 % und mehr enthalten. Die entsprechenden Schulungen müssen von den Herstellern oder Inverkehrbringern angeboten werden.

Die verpflichtende Schulung entbindet nicht von der regelmäßigen Unterweisungspflicht durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Im Gegensatz zur Unterweisung bietet die Schulung allerdings detaillierte Inhalte, zum Beispiel zu den chemischen Eigenschaften von Diisocyanaten.

Die geeigneten Schutzhandschuhe sind dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Als sehr häufig geeignet haben sich Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk erwiesen.

Augenschutz ist immer erforderlich, wenn Lackierer und Lackiererinnen durch Spritzer von Lacken oder Grundierungsmitteln gefährdet werden könnten. Das kann zum Beispiel beim Mischen, Umfüllen oder Verdünnen der Fall sein. Erhöhte Spritzgefahr besteht auch, wenn Aerosole beim Auftrag vom Werkstück zurückprallen könnten. Es wird daher empfohlen, beim Verarbeiten von Lacken oder Grundierungsmitteln Augenschutz zu tragen.

Schutzkleidung ist erforderlich, wenn Lackierer und Lackiererinnen einer erheblichen Verschmutzung ausgesetzt sind. Bei Spritzverfahren oder ungünstigen Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Arbeiten über Kopf ) wird ein Chemikalienschutzanzug (Kategorie III, Typ 5/6) benötigt. Für diesen Fall haben sich Einweg-Schutzanzüge mit Kapuze bewährt. Bei Brand- und Explosionsgefahren ist ableitfähige Schutzkleidung und Fußschutz zu benutzen.

Wenn die Tätigkeiten, bei denen Atemschutzmasken zu tragen sind, länger als eine Stunde pro Arbeitsschicht dauern, sind Atemschutzgeräte ohne Tragezeitbegrenzung zu verwenden. Dafür wird die Verwendung von gebläseunterstützten Atemschutzhelmen empfohlen (siehe auch Abschnitt 15.1 "Atemschutz").

Aufgrund der unüberschaubaren Vielfalt von Oberflächenmitteln auf Wasserbasis (die zum Teil lösemittelhaltig sind) wird beim Spritzauftrag generell Atemschutz mit Filter A2P2 empfohlen.