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Abschnitt 2 - 2 Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstungen

Geeignete Arbeitskleidung
Wo gehobelt wird, fallen Späne, wo geschweißt oder geschliffen wird, fliegen Funken. Deshalb sorgt geeignete Kleidung am Arbeitsplatz für Sicherheit.

Es ist Teil des Lehrplans zu vermitteln, welche Kleidung für welchen Arbeitseinsatz geeignet ist. Arbeitskleidung steht entweder im Unternehmen zur Verfügung oder ist im Berufskleidungs-Fachhandel erhältlich.

Der Tipp:
Als Grundelemente der Arbeitskleidung gelten:

  • feste Schuhe

  • eng anliegende Kleidung verfängt sich nicht so leicht in Maschinen (Maschinenschutzanzug)

  • synthetische Fasern meiden! Das gilt in bestimmten Arbeitsbereichen, in denen die Kleidung durch Flammen oder Funken Feuerfangen kann. Die auf der Haut schmelzende Kunstfaser verursacht nur schwer zu heilende Wunden. Naturfasern, z. B. Baumwolle, sind dagegen besser geeignet.

Wenn nicht im Betrieb anders geregelt, müssen sich die Auszubildenden selber um die erfoderliche Arbeitskleidung kümmern.

Persönliche Schutzausrüstungen
Für bestimmte Tätigkeiten sind persönliche Schutzausrüstungen erforderlich. Je nach Art der möglichen Gefährdung sind das: Schutzkleidung, Schutzbrillen, Gesichtsschutzschirme, Schutzhandschuhe, Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Atemschutzgeräte und nicht zuletzt auch Gehörschutz und Hautschutz.

Auszubildende, die eine Korrekturbrille benötigen, erhalten eine Schutzbrille, die über die Korrekturbrille gesetzt wird. Ideal ist eine Schutzbrille mit eingearbeiteten Korrekturgläsern.

Die notwendigen Teile einer PSA werden vom Unternehmen gestellt. Der Einsatz dieser Ausrüstung ist Pflicht, wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden soll. Für die korrekte Nutzung einer PSA gibt es ebenfalls eine gesonderte Einweisung, die unbedingt befolgt werden muss.

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