DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Prüfbefund

Der Saugschlauch ist betriebssicher, wenn

  • bei der Saugprüfung der erzeugte Unterdruck (negativer Druck) von 0,8 bar mindestens eine Minute lang besteht (erst danach darf der Unterdruck abnehmen) und der kreisförmige Querschnitt erhalten bleibt, der Schlauch darf keine sichtbaren Anzeichen von Ablösung, Einkerbung oder Zusammenziehen aufweisen,

  • bei der Druckprüfung dieser weder berstet, noch sichtbare Leckagen, Risse, plötzliche Verformungen oder sonstige Anzeichen des Versagens aufweist,

  • keine Schäden, Leckagen oder Verformungen feststellbar sind,

  • die Einbände der Kupplungen fest sitzen,

  • die kombinierten Dichtungen weich und elastisch sind sowie

  • die Kupplungen leicht gängig sind.

Prüfnachweis führen.