Anhang 6 - Gegenüberstellung der Gefahrenpiktogramme nach der CLP-Verordnung und der Gefahrensymbole nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG
Die Gegenüberstellung ist zur besseren Übersichtlichkeit vereinfacht dargestellt.
Die einzelnen Tabellen sind auch als Poster im Format DIN A2 unter den Bestell-Nummern DGUV Information 213-035, 213-036 und 213-037 bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unterwww.dguv.de/publikationen erhältlich.
Das jeweils zum Piktogramm gehörende Signalwort "Gefahr" oder "Achtung" ergibt sich aus dem Grad der Gefährdung, d. h. der Kategorie und dem H-Satz. In der Tabelle wird dies hervorgehoben durch die farbliche Zuordnung:
z. B. Die Ozonschicht schädigend - H420 erhält das Signalwort Achtung